Wissen und Antworten zum Stichwort: Widerruf

Reaktionszeit der Telekom auf Widerruf

Wie schnell reagiert die Telekom auf einen Widerruf? Die Reaktionszeit der Telekom auf einen Widerruf kann variieren. Nachdem du gestern online einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen hast und nun festgestellt hast, dass es sich um den falschen Vertrag handelt, hast du bereits den Widerruf per E-Mail gesendet. Es ist verständlich, dass du nun besorgt bist, da du weder eine Bestellbestätigung des "falschen" Vertrags noch eine Bestätigung des Widerrufs erhalten hast.

Widerruf eines Vertrages im Laden - Was sind die rechtlichen Möglichkeiten?

Warum erkennt der NetCologne Laden den Widerruf eines abgeschlossenen Vertrages nicht an und was kann dagegen unternommen werden? Nun, mein lieber Ratsuchender, du hast dich in eine rechtliche Pattsituation manövriert, die nicht so einfach zu lösen ist. Da hast du wohl nicht richtig aufgepasst, als du den Vertrag abgeschlossen hast. Aber keine Sorge, hier gibt es einige rechtliche Feinheiten zu beachten.

Recht auf Rückgabe bei einem Displayfehler nach einer Woche?

Kann der Käufer von einem Gewerblichen Verkäufer sein Smartphone zurückgeben, wenn nach einer Woche ein Displayfehler auftritt und der Verkäufer kaum reagiert? Ja, der Käufer kann in diesem Fall sein Recht auf Rückgabe geltend machen. Gemäß des deutschen Gesetzes hat der Käufer das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag zurückzutreten. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Käufer das Gerät erhalten hat.

Unterschrift unter Nötigung und Drohungen: Kann man sie widerrufen?

Kann man eine Unterschrift, die unter Nötigung und Drohungen erfolgt ist, widerrufen und die Behörde dazu auffordern, die Unterlagen herauszugeben? Eine Unterschrift, die unter Nötigung und Drohungen zustande gekommen ist, ist ungültig und kann widerrufen werden. In einem solchen Fall sollte man unbedingt Anzeige erstatten. Es ist wichtig, Beweise und Nachweise für die Nötigung zu sammeln und diese sowohl der Polizei als auch der Behörde vorzulegen.