Tragen der Kleidung der deutschen Sportfördergruppe der Bundeswehr
Ist das Tragen der Sportkleidung der Bundeswehr trotz fehlender Zugehörigkeit zur Sportfördergruppe legitim? Das Tragen der Sportkleidung der deutschen Sportfördergruppe der Bundeswehr hat in der Gesellschaft unterschiedliche Reaktionen provoziert. Grundsätzlich ist es erlaubt, Schuhe und Anzüge zu tragen – sofern die Bekleidung rechtmäßig besorgt wurde und der Träger nicht den Anschein eines Soldaten erweckt. Dies ist eine klare Position.