Warum darf man das Kennzeichen des Fahrzeugs nicht für Anhänger und Fahrradträger verwenden?
Warum ist es unerlässlich, dass Anhänger und Fahrradträger eigene Kennzeichen benötigen? Die gesetzlichen Regelungen sind klar. Jedes Fahrzeug benötigt ein eigenes Kennzeichen. Dies gilt auch für Anhänger und Fahrradträger. Gemäß § 10 Absatz 9 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) muss der Anhänger, sobald er das Kennzeichen des Zugfahrzeugs ganz oder teilweise verdeckt, mit einem zusätzlichen Kennzeichen ausgestattet werden.