Warum darf man das Kennzeichen des Fahrzeugs nicht für Anhänger und Fahrradträger verwenden?
Warum ist es verboten, das Kennzeichen des Fahrzeugs für Anhänger und Fahrradträger zu verwenden?
Das Gesetz schreibt vor, dass Anhänger und Fahrradträger jeweils ein eigenes Kennzeichen benötigen. Nach § 10 Absatz 9 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung muss ein Anhänger der das hintere Kennzeichen des Fahrzeugs ganz oder teilweise verdeckt, mit einem zusätzlichen Kennzeichen versehen werden. Dieses zusätzliche Kennzeichen muss die gleiche Nummer wie das Kennzeichen des Fahrzeugs haben. Das Kennzeichen des Fahrzeugs darf nicht für den Anhänger oder Fahrradträger verwendet werden.
Es gibt mehrere Gründe warum das Kennzeichen des Fahrzeugs nicht für den Anhänger oder Fahrradträger genutzt werden darf. Zum einen ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass das hintere Kennzeichen des Fahrzeugs fest am Fahrzeug angebracht sein muss. Wenn man das Kennzeichen an den Anhänger oder Fahrradträger montiert, hätte das Fahrzeug kein Kennzeichen weiterhin am Heck. Das verstößt gegen die Regelungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
Ein weiterer Grund ist: Dass das Kennzeichen durch den Anhänger oder Fahrradträger verdeckt werden kann. Wenn das Kennzeichen nicht mehr lesbar ist, muss es gemäß § 10 Absatz 9 der FZV wiederholt werden. Das heißt, es muss ein zusätzliches Kennzeichen angebracht werden. Dieses muss die gleiche Nummer wie das Kennzeichen des Fahrzeugs haben. Ein Pappschild reicht nicht aus – es muss ein offizielles Kennzeichen sein.
Die Kosten für ein zusätzliches Kennzeichen für den Anhänger oder Fahrradträger liegen in der Regel zwischen 5 und 10 Euro. Diese Kosten sind relativ gering im Vergleich zu den möglichen Strafen die bei Verstoß gegen die Vorschriften drohen. Wenn man ohne zusätzliches Kennzeichen erwischt wird, kann dies ein Bußgeld von 60 💶 nach sich ziehen.
Es ist also ratsam für Anhänger und Fahrradträger jeweils ein eigenes Kennzeichen zu verwenden um Probleme mit der Polizei zu vermeiden. Die Kosten für ein zusätzliches Kennzeichen sind gering und es stellt sicher: Das Fahrzeug und der Anhänger bzw․ Fahrradträger den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Es gibt mehrere Gründe warum das Kennzeichen des Fahrzeugs nicht für den Anhänger oder Fahrradträger genutzt werden darf. Zum einen ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass das hintere Kennzeichen des Fahrzeugs fest am Fahrzeug angebracht sein muss. Wenn man das Kennzeichen an den Anhänger oder Fahrradträger montiert, hätte das Fahrzeug kein Kennzeichen weiterhin am Heck. Das verstößt gegen die Regelungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
Ein weiterer Grund ist: Dass das Kennzeichen durch den Anhänger oder Fahrradträger verdeckt werden kann. Wenn das Kennzeichen nicht mehr lesbar ist, muss es gemäß § 10 Absatz 9 der FZV wiederholt werden. Das heißt, es muss ein zusätzliches Kennzeichen angebracht werden. Dieses muss die gleiche Nummer wie das Kennzeichen des Fahrzeugs haben. Ein Pappschild reicht nicht aus – es muss ein offizielles Kennzeichen sein.
Die Kosten für ein zusätzliches Kennzeichen für den Anhänger oder Fahrradträger liegen in der Regel zwischen 5 und 10 Euro. Diese Kosten sind relativ gering im Vergleich zu den möglichen Strafen die bei Verstoß gegen die Vorschriften drohen. Wenn man ohne zusätzliches Kennzeichen erwischt wird, kann dies ein Bußgeld von 60 💶 nach sich ziehen.
Es ist also ratsam für Anhänger und Fahrradträger jeweils ein eigenes Kennzeichen zu verwenden um Probleme mit der Polizei zu vermeiden. Die Kosten für ein zusätzliches Kennzeichen sind gering und es stellt sicher: Das Fahrzeug und der Anhänger bzw․ Fahrradträger den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.