Vorstrafen und Bewerbung bei der Polizei
Kann ich mich bei der Polizei bewerben, obwohl ich bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten bin? Es ist grundsätzlich möglich, sich bei der Polizei zu bewerben, auch wenn man bereits strafrechtlich auffällig geworden ist. Allerdings gibt es einige Aspekte, die dabei berücksichtigt werden müssen. Im vorliegenden Fall wurden die Anzeigen wegen Körperverletzung und des Besitzes von Marihuana fallen gelassen, und das Führungszeugnis ist sauber.