Schulabschluss in Niedersachsen nach Nichtbestehen der 10. Klasse des Gymnasiums
Welchen Schulabschluss erhält man in Niedersachsen nach dem Nichtbestehen der 10. Klasse des Gymnasiums? In Niedersachsen bekommt man keinen regulären Schulabschluss nach dem Nichtbestehen der 10. Klasse. Das bedeutet, ein Schüler erhält in der Regel weder den erweiterten Realschulabschluss noch den Hauptschulabschluss. Die Vorschriften hierzu sind jedoch nicht in Stein gemeißelt. Sie können variieren, abhängig von den individuellen Leistungen.
