Arbeiten nach Bestehen der Prüfung: Wann endet das Ausbildungsverhältnis und welche Rechte hat man als Facharbeiter?
Ist es erlaubt, nach dem Bestehen der Prüfung weiterhin als Azubi zu arbeiten? Welche Rechte hat man als Facharbeiter? Das Ausbildungsverhältnis endet mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Wenn alle Prüfungen bis dahin bestanden wurden, erhält man unmittelbar nach der mündlichen Prüfung eine schriftliche Bestätigung. Ab diesem Zeitpunkt ist das Ausbildungsverhältnis beendet und man kann nicht mehr als Azubi arbeiten.