Altersdiskriminierung im Vorstellungsgespräch: Wie bewertet ihr das Verhalten des Abteilungsleiters?

Ist das Verhalten des Abteilungsleiters gegenüber dem Bewerber altersdiskriminierend und unprofessionell?

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Das Verhalten des Abteilungsleiters gegenüber dem Bewerber lässt sich als altersdiskriminierend und unprofessionell bewerten. Durch den "Hörtest" mit flüsternden Stimmen wird der Bewerber aufgrund seines Alters herabgesetzt und negativ bewertet. Die unangebrachte Bemerkung des Abteilungsleiters verstärkt diese Altersdiskriminierung. Das Vorgehen des Abteilungsleiters widerspricht den Grundsätzen eines seriösen Vorstellungsgesprächs und beeinflusst die professionelle Atmosphäre negativ.

Die Methode des "Hörtests" an sich kann in bestimmten Berufen relevant sein, insbesondere wenn gutes Hörvermögen eine wesentliche Anforderung darstellt. So könnte man den Test als abgeklärte Methode zur Feststellung der Fähigkeiten im Callcenter-Job interpretieren. Allerdings fehlt in diesem Fall die klare Kommunikation über den Hintergrund des Tests und ebenfalls die Erwähnung in der Stellenausschreibung. Indem der Abteilungsleiter den "Hörtest" während des Vorstellungsgesprächs ohne Vorankündigung durchführt wird der Eindruck erweckt: Dass hier gezielt auf das Alter des Bewerbers abgezielt wird.

Des Weiteren ist es wichtig anzumerken: Dass Altersdiskriminierung im Bewerbungsprozess gesetzlich verboten ist. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet es Arbeitgebern, Bewerber aufgrund ihres Alters zu benachteiligen. Das Verhalten des Abteilungsleiters, indem er den Bewerber auf dessen Hörfähigkeit reduziert und aufgrund seines Alters abwertend kommentiert, verstößt gegen dieses Gesetz.

Die Auswirkungen von Altersdiskriminierung im Bewerbungsprozess können sowie für die betroffenen Bewerber als auch für die Unternehmen negativ sein. Diskriminierte Bewerber fühlen sich zurückgewiesen und können Vertrauen in den Bewerbungsprozess und das Unternehmen verlieren. Für das Unternehmen kann Altersdiskriminierung zu einem Imageschaden führen und den Pool an potenziellen qualifizierten Kandidaten einschränken.

Insgesamt ist das Verhalten des Abteilungsleiters gegenüber dem Bewerber als unprofessionell und altersdiskriminierend zu bewerten. Unternehmen sollten darauf achten: Dass ihre Vorstellungsgespräche fair und respektvoll ablaufen um Diskriminierung zu vermeiden und qualifizierte Bewerber zu gewinnen.






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