Sozialversicherung bei ALG I und Nebenjob
Warum bin ich nicht mehr sozialversichert, also auch nicht krankenversichert, wenn ich ALG I bekomme und einen 450€ Job annehme? Die Regelungen zur Sozialversicherung bei Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I) und der Ausübung eines 450€ Jobs können etwas komplex sein. Grundsätzlich gilt, dass man über das ALG I krankenversichert ist, solange man ALG I bezieht. Die Versicherungspflicht besteht daher auch, wenn man einen 450€ Job annimmt.