Zählt balkon mietwohnung wohnfläche

Bei der Wohnflächenberechnung geht die Balkon- oder Terrassenfläche gewöhnlich zu einem Viertel oder bis zur Hälfte nach der Verordnung über wohnwirtschaftliche Berechnungen in die Berechnung ein, siehe auch: Wohnfläche. Balkon im Mietrecht

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Zählt der Balkon einer Mietwohnung zur Wohnfläche?

.Diese können nicht, wie in der Praxis häufig üblich, immer mit 50 Prozent der Grundfläche angerechnet werden; nach DIN 283 können sie zu 25% bei der zweiten Berechnungsverordnung mit bis zu 50% angerechnet werden. Wohlgemerkt "können bis.". Es kommt auf Lage , Größe, Lärmbeeinträchtigung und Nutzbarkeit des Balkons oder der Terrasse an.
http://www.ml-fachseminare.de/zeitung/022002/kdz2.htm
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Ja, er wird allerdings nur mit maximal 50% angerechnet.
Es muss in diesem Fall auch darauf geachtet werden, dass Wohnfläche nicht identisch ist mit der Heizfläche.
Grundlage bildet die wohnflächenverordnung:
Die neue Wohnflächenverordnung, WoFIV
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Bei weiteren fragen bitte kurze info.
Die in der Praxis so bedeutungsvolle Berücksichtigung von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen erfährt nunmehr durch die WoFIV eine Änderung. Zum einen werden jetzt auch Terrassenflächen berücksichtigt, zum anderen sieht § 4 Nr. 4 WoFIV, anders als die Zweite Berechnungsverordnung, eine Regelanrechnung dieser Flächen von einem Viertel, höchstens jedoch von der Hälfte vor.
War bereits in der Vergangenheit die Bewertung solcher Flächen äußerst umstritten, so bringt die neue Regelanrechnung nur auf den ersten Blick eine Erleichterung. Denn die Verordnungsbegründung lässt für besondere Einzelfälle, bei besonders guten Lagen oder aufwändigen Balkon- und Terrassengestaltungen, die zu einem höheren Wohnwert des Balkons oder der Terrasse als im Normalfall führen, eine Abweichung von der Regelanrechnung zu.
Die Gerichte werden sich also weiterhin mit den Umständen des Einzelfalls befassen müssen, um eine interessengerechte Anrechnung dieser Flächen zu erreichen.
Zu beachten ist hierbei, dass eine Abweichung von der Regelanrechnung auch nach unten in Frage kommt, wenn z.B. der Balkon auf eine sehr verkehrsreiche Straße oder frequentierte Kreuzung ausgerichtet ist."
Die neue Wohnflächenverordnung, WoFIV
§ 4 WoFlVO
§ 4 WoFlV Anrechnung der Grundflächen Wohnflächenverordnung
Ja, falls du die Quadratmeterzahl meinst.


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