Vermieter badfliesen bezahlen

ich habe im bad keine fliesen hinter der wanne, sondern nur tapeten. diese ziehen sich jetzt durch die feuchtigkeit auf und ich habe angst - berechtigt denke ich - das sich hinter der tapete schimmel bildet, ist ja ein feuchtraum. kann ich von meinem vermieter verlangen dass er das bad fliest? kann ich mich irgendwie vor den auftretenten wasserschäden schützen? ich hab keine lust das zahlen zu müssen.

5 Antworten zur Frage

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Muss Vermieter Badfliesen bezahlen?

Nein, wenn im Mietvertrag keine Fließen im Bad angegeben sind, ist es keine Pflicht. Du kannst aber selbst Fliesen anbringen, allerdings auf Deine Kosten und aud Dein Risiko. Ziehst Du irgendwann aus, müssen die auch wieder runter.
Das Problem ist, daß der Vermieter für Alles geradestehen muß, was er bereitstellt. Läßt er auf seine Kosten fliesen, dann zahlt er dafür auch die Reparaturen. Und das wollen die Vermieter meist nicht.
Alternativ gibt es aber auch Kuststofftapete. Die gibt es auch mir Fliesendesign. Den Spalt zwischen Wanne und Wand mußt Du, wie auch bei normalen Fliesen, mit Silikon abdichten.
Alos prinzipiell kannst Du Deinen Vermieter nicht zwingen, das Bad mit Fliesen auszustatten. Du kannst aber verlangen, dass er einen zumutbaren Zustand herstellt, d.h. die Tapeten erneuert
wir vermieten selber und leider muss ich dir sagen, dass du kein recht darauf hast.
Versuche mit deinem Vermieter zu sprechen, vielleicht übernimmt er die kosten komplett. sollte dies nicht der fall sein, solltest du dir überlegen, wie lange du noch in der wohnung bleiben möchtest und mit ihm eine kostenteilung vereinbaren. darauf lassen sich die meisten vermieter ein.
Ich würde mal ordentlich lüften empfehlen. Du kannst bei deinem Vermieter sicherlich anfragen, ober einen Teil der Kosten übernimmt, wenn du auf deine Kosten die Wand fliesen lässt, ein Recht darauf hast du meines Wissens nicht.
ich lüfte ordendlich , aber das hilft auch nicht die ganze tapete trocken zu kriegen.
Die Badewanne ist bei dir identisch mit der Dusche?


miete
Mietpreiserhöhung bei Untermiete zulässig?

- Waschmaschinennutzung, alles Faktoren. Etwas Spass: ist die Frau des Vermieters wenigstens hübsch für den Preis?--lach. Eine Frau existiert -- DIE WIRST DU HABEN? also fische hier nicht. Lach--wirst bezahlen müssen. Er hats vermutlich noch handzahm gemacht: keine -


mietrecht
Vermieter will keine WG

- des Vermieters und zugleich Untervermieter Deines Untermieters. das heißt, du würdest einen gesonderten Untermietvertrag -- "nur"-Freundin (oder in "wilder Ehe" lebende Partner) gilt vor dem Mietrechtsgesetz als Lebenspartnerin. Cool, das wusste ich nicht. -


mieterrechte
Mieterrechte während der Schwangerschaft

- dann gibts ja auch nen Grund dafür, und das Recht des Vermieters hat nun nix mit deinem Bauch zu tun. Subjekt Prädikat -- auch Schwangerschaft ist keine Krankheit, warum geänderte Mietrechte? ich tippe zu langsam,. gruess dich! Halo, schönen guten -