Wie vermieter miete erhöhen

Folgender Fall: Wir haben vor 3 Jahren eine WG gegründet und eine 3-Zimmer-Wohnung bezogen. Ein relativ maroder Bau aus den 70ern. Bei unserem Einzug hat die Vermieterin eine Mieterhöhung vorgenommen. Der Quadratmeterpreis unserer Wohnung liegt jetzt bei knapp 14€/qm . Wir sprechen hier nicht über München, sondern über eine Stadt mit 200.000 Einwohnern. Jetzt wollen wir vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen, hatten dafür das O.K. der Vermieterin und daraufhin Nachmieter gesucht und glücklicherweise gefunden. Heute hat sie angerufen und will nun für die Nachmieter eine weitere Mieterhöhung machen. Die wollen die Wohnung nun nicht mehr. Wir haben heute den Vertrag für eine neue Wohnung unterschrieben, in dem Glauben einen Nachmieter zu haben. Was kann man da machen? nur schreiben, wenn Eure Antwort rechtlich Hand und Fuß hat.

8 Antworten zur Frage

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Wie oft darf ein Vermieter die Miete erhöhen?

Das war keine Mieterhöhung, wenn beim Einzug die Miete so festgesetzt wurde. Mit eurer Unterschrift unter dem Vertrag habt ihr sie ja akzeptiert. Eine Erhöhung nach dem Gesetz wäre es, wenn die bereits bestehende Miete erhöht wird, und das darf erst nach einem Jahr passieren und nicht mehr als 20 % in drei Jahren betragen, allerdings nur bis zur "ortsüblichen Vergleichsmiete". Da die Miete schon höher war, als im Mietenspiegel angegeben, hätte sie keine Chance zu einer Erhöhung.
interessant. Ich habe gerade gelesen, dass sie die Miete erhöhen darf, bis sie 20% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Aber das ist bei uns ja eh wurscht. Die ortsübliche Vergleichsmiete liegt hier übrigens bei 6,70€/qm. Zur Erinnerung, wir zahlen 14€.
Darf sie die Miete nur nicht erhöhen, wenn wir drin wohnen bleiben, oder auch wenn jemand anderes einzieht?
Ich reg mich nur auf, weil ich nicht verstehe, wie man so dreißt sein kann
Der Vermieter ist rechtlich an Vorgaben gebunden, die Ihr kostenlos bei jedem Mieterschutzbund erfragen könnt .
Bei Neubezug ist er da ungebundener. Bitte fragt kostenlos den für Euch zuständigen Mieterschutzbund, da habt Ihr sofort die rechtsgültige Aussage.
da gibt es wohl nur eins,tritt in den mieterbund ein,die können dir weiterhelfen.http://www.mieterbund.de/.
14 Euro pro m2 sind Wucher - mit Hilfe vom Anwalt seid Ihr aus der Sache raus - lasst Euch nichts gefallen,
14 € pro qm sind aber nur dann Wucher, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete um einiges niedriger ist. So pauschal kann man das nicht sagen, das hängt nämlich auch von der Ausstattung ab, darüber wurde nichts gesagt.
Ein relativ maroder Bau aus den 70ern. - und: doppelt soviel, wie im Mietspiegel steht - das ist für mich Wucher - man solte vom Mieterbund auch mal den 'Vertrag# checken lassen, kann ja nicht schaden.
Wird wohl das beste sein! Der muss man echt mal klar machen, dass das so nicht geht!
Wir mussten die Wohnung damals nehmen, weil das Semester angefangen hat
Ein relativ maroder Bau aus den 70ern" kann ja trotzdem Wohnung mit gehobener Ausstattung beinhalten, darauf wollte ich nur hinweisen. Ansonsten hast du natürlich Recht.

Wie oft darf ein Vermieter die Miete erhöhen?

guckst du hier
http://www.rechtbekommen.de/miete/preis.html
pro jahr höchstens einmal und innerhalb von drei jahren nicht mehr als 20 % - für sozialen wohnungsbau kanns abweichungen geben.
der mietspiegel ist zu beachten - bzw. drei vergleichswohnungen
Nein darf er nicht, er muss sich nach dem mietspiegel richtet! Wende dich mal bitte zum Mieterbund
Es gibt einen örtlichen Mietspiegel an den er sich halten muss.
Der Blick in den Mietspiegel reicht nicht, er muss auch ne Begründung angeben.
Und außerdem sind Fristen einzuhalten. Steht alles in den entsprechenden Gesetzestexten.
Frag einen Anwalt oder den Mieterbund, damit du nichts versäumst.

Wie viel darf mein Vermieter die Miete nach Sanierungsmaßnahmen erhöhen?

Werden Modernisierungen durch den Vermieter am Haus oder in den Wohnungen durchgeführt, kann dies zu einer Mieterhöhung führen.
Modernisierungen haben mit Reparaturen nichts zu tun. Zur Durchführung der Reparaturen ist der Vermieter verpflichtet, dafür kann er keine Mieterhöhung verlangen.
Baumaßnahmen sind dann eine Modernisierung, wenn sie entweder zu einer echten Wohnwertverbesserung führen. Nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten darf der Vermieter die Miete erhöhen. Er darf 11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen.
(Quelle: http://www.immobilienscout24.de/de/umziehen/mietertipps/muster/modernisierung/index.jsp)
ich bin kein rechtsprofi, habe aber folgende darstellung gefunden:
3. Duldung von Modernisierungen
a) Inhalt der Regelung
Um den Vermieter nicht auf die Dauer eines Mietverhältnisses – und somit evtl.
über Jahrzehnte – an dem früheren Bautenstand festzuhalten, sondern ihm die
Chance zu geben, seine vermieteten Räume der Marktentwicklung anzupassen21, hat
der Gesetzgeber in § 541b BGB einen über die Instandhaltung hinausgehenden
Maßnahmenkreis abgesteckt, bei dessen Vorliegen der Mieter ebenfalls
grundsätzlich zur Duldung verpflichtet sein soll. Dies sind Maßnahmen an den
vermieteten Räumen oder sonstigen Gebäudeteilen, die der Verbesserung der
Mietsache, der Einsparung von Heizenergie oder Wasser oder – hier wurde eine
neue Maßnahmengruppe eingeführt – der Schaffung neuen Wohnraumes dienen. Doch
wie jeder Grundsatz kennt auch dieser Ausnahmen. Allerdings hat sie der
Gesetzgeber nicht wie bei § 541a BGB den allgemeinen Rechtsgrundsätzen
überlassen, sondern in § 541b I S. 2 BGB eine eigene Regelung eingestellt.
Dieser sieht vor, dass der Mieter die Maßnahme nicht zu dulden hat, wenn sie für
ihn oder seine Familie in Abwägung mit den Interessen des Vermieters und der
übrigen Mieter eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Auch mit diesem reichlich
allgemein gehaltenen Satz hätte der verzweifelt schauende Rechtsanwender nicht
mehr in der Hand als bei § 242 BGB, hätte der Gesetzgeber nicht in § 541b I S. 3
BGB eine – wenn auch nicht abschließende – Aufzählung von Abwägungskriterien
aufgenommen. Zu diesen Merkmalen gehören u. a. die Art der baulichen Maßnahme
und die in Folge der Sanierung zu erwartende Mieterhöhung.
Von letzterer sieht wiederum § 541b I S. 3 BGB eine Ausnahme vor. Sie soll
nämlich außer Betracht bleiben, wenn mit der Maßnahme lediglich der „allgemein
übliche Zustand“ erreicht werden soll. Für die Gesamtheit der Interessenabwägung
– einmal von der Besonderheit des S. 3 abgesehen, die weiter unten erörtert
werden soll – gilt auch das zur Instandsetzungsduldung Gesagte22.
Anders als bei der Instandsetzung sieht § 541b II BGB detailliert vor, wann und
in welcher Form der Mieter über die geplanten Baumaßnahmen in Kenntnis zu setzen
ist. Dies hat zwei Monate vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu erfolgen.
Mitzuteilen sind dem Mieter dabei der voraussichtliche Umfang und die Art der
Arbeiten, ihre geplante Dauer, der Umfang einer evtl. zu erwartenden
Mieterhöhung und der Beginn der Arbeiten.
quelle: http://www.mietgerichtstag.de/downloads/microsoftwordbothdoc.pdf


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wie lebt man alleine ohne unterzugehen?

- Verein engagieren, voll ausgelastet. Miau hallo ich weiß wie es sein kann alleine zu sein, aber es ist wichtig den Mut -


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Muss Vermieter Badfliesen bezahlen?

- sein, solltest du dir überlegen, wie lange du noch in der wohnung bleiben möchtest und mit ihm eine kostenteilung vereinbaren. -- ich hab keine lust das zahlen zu müssen. Nein, wenn im Mietvertrag keine Fließen im Bad angegeben sind, ist es keine Pflicht. -- mal ordentlich lüften empfehlen. Du kannst bei deinem Vermieter sicherlich anfragen, ober einen Teil der Kosten übernimmt, -


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Mietpreiserhöhung bei Untermiete zulässig?

- "Ohne Grund" wird kein ehrlicher Untervermieter eine Mieterhöhung verlangen. Tut er es dennoch, würde ich überlegen, ob -- werden - eben auf den Anteil "Miete" an der Warmmiete. Die Nebenkostenerhöhungen, selbst wenn sie in der Unter-/Warmmiete enthalten -- ein ehrliches Niveau zu einigen, ansonsten den Vertrag kündigen. Barney- Ich kenn nicht deine Mitbenutzungsoptionen, und wie die Wohnung an sich ausgestattet ist.das führt auch hier zuweit. Vielleicht -- jemals die Miete erhöhen will oder wird. Du musst dem Mietvertrag jetzt zustimmen oder kannst ihn ablehnen durch Kündigung -