Wie stelle antrag kind klasse überspringen lassen
Mein Kind ist hochbegabt und langweilt sich während des Unterichtes. Er ist seinen Mitschülern in Deutsch und Mathe weit voraus.Ich denke von 1. zur 3.Klasse wäre besser als später.
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Wie stelle ich einen Antrag, mein Kind eine Klasse überspringen zu lassen?
Bei der Entscheidung sind nicht nur die messbaren Leistungen eines Schülers zu würdigen, sondern es ist auch die soziale Entwicklung zu berücksichtigen. …
Erste Voraussetzung für das Überspringen ist ein formloser Antrag der Erzie-hungsberechtigten.
Auch bei genehmigtem Überspringen sind die Erziehungsberechtigten nicht verpflichtet, von dieser Genehmigung Gebrauch zu machen. Ihnen bleibt die Entscheidung überlassen.
Die Voraussetzungen für das Überspringen müssen der Letztent-scheidung von Schule und Schulaufsicht überlassen bleiben.
Zuständig für die Überprüfung und Feststellung der in den Erläuterungen genannten Voraussetzungen ist. zunächst der Klassenleiter im Einvernehmen mit den in der Klasse unterrichtenden Lehrern. Oft wird die Beteiligung des Beratungslehrers und des Schulpsychologen, erforderlichenfalls auch eines Arztes notwendig sein. Weitere Voraussetzung ist, dass der Schulleiter den Feststellungen zustimmen muss, da er den Antrag mit der Beurteilung des Schülers bearbeitet. Der Antrag ist ausführlich zu begründen.
Das Überspringen der gesamten 1. Klasse, also die Einschulung in die 2. Klasse ist ausgeschlossen.
Schülern, die für das Überspringen einer Jahrgangsstufe vorgesehen sind, sollte Gelegenheit gegeben werden, vor dem endgültigen Überspringen in der aufnehmenden Klasse zu hospitieren, besonders in den Fächern Deutsch und Mathematik.
Zur Gewährleistung eines möglichst reibungslosen Überspringens sollten Lehrkräfte der abgebenden und der aufnehmenden Klasse möglichst eng die zusammenarbeiten.
Generell sollte das Überspringen einer Jahrgangsstufe möglichst früh erfolgen.“
Anstelle der 2. Klasse geht man gleich in die 3. Klasse und anstelle der 4. Klasse geht man gleich in die 5.
So problemlos geht das in Bayern.
Es kommt aber darauf an, dass das Kind wirklich hochbegabt ist und nicht nur extrem von den Eltern gefördert wurde.
Wenn die Eltern merken, dass ihr Kind hochbegabt ist, dann merkt man das aber bereits im Kindergarten.
Dann das Kind möglichst früh einschulen und auch eine Schule aussuchen, in der Verständnis für hochbegabte Schüler da ist. Einfach fragen, ob an der Schule schon Kinder eine Jahrgangstufe übersprungen haben.
Ist das Kind erst einmal in der falschen Schule, dann geht oft gar nichts mehr, weil hochbegabte Kinder Lehrer echt nerven können, da es denen schlicht zu langweilig ist, was da geboten wird.
Ich kenne auch einen Fall, da konnte das Kind nach der ersten Klasse schlechter lesen und rechnen als nach dem Kindergarten.
Also schon einen Schuldirektor suchen, der dier Förderung von hochbegabten Schüler unterstützt.
Rede zunächst mal mit der/m Klassenlehrer/in. Die/der kann Dir nicht nur sagen, wie Du weiter vorgehen musst, sondern auch seine persönliche Einschätzung zur Hochbegabung Deines Kindes mit Dir besprechen.
Aber willst Du Deinem Kind das wirklich antun? Klar, jetzt langweilt es sich vielleicht, aber das tun viele intelligente Kinder in den ersten Grundschuljahren. Trotzdem ist das für mich nicht unbedingt ein Grund, es eine Klasse überspringen zu lassen. So ein Schritt hat für ein Kind viel tiefgreifendere Folgen, als man jetzt vielleicht absehen kann. Abgesehen davon, dass es seine Freunde in der alten Klasse zurücklassen muss und zunächst eine Außenseiterrolle einnimmt, mit der einige Kinder besser, andere schlechter klarkommen, ist da auch noch der Altersunterschied zu bedenken. Ein Jahr jünger zu sein als alle anderen ist in dem Alter eine ganze Menge - und noch viel gravierender wird es, wenn die Klassenkameraden alle in die Pubertät kommen. Ich würde mein Kind keine Klasse überspringen lassen, sondern es in seinem Freundeskreis belassen und mich mit ihm freuen, dass es sich in den ersten Schuljahren einen "lauen Lenz" machen kann, weil ihm der Stoff einfach so zufliegt.