Wie man aus bürgschaft rauskommen
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Wie kann man aus einer bürgschaft rauskommen
Es gibt nur eine Möglichkeit rauszukommen,und zwar wenn die Bürgschaft sittenwidrig ist.Aber um das zu klären,müsste man die Beziehungsverhältnisse und die Einkommensverhältnisse kennen.Aber dass passiert nicht oft.
Was du machen kannst,ist die Bürgschaft für die Zukunft zu kündigen.Dann haftest du zwar für alle bisher entstandenen Schulden,aber nicht mehr für evt. neu entstehende Zusatzkosten.Aber dass solltest du mit einer Schuldnerberatung abklären.Denen kannst du den Vertrag und deine Unterlagen vorlegen.Die Prüfen dann,ob sich was machen lässt.Ich glaube es allerdings nicht.
Zunächst sollte bei einer Bürgschaft geprüft werden, ob sie überhaupt wirksam zustande gekommen ist.
Nach § 766 BGB bedarf die Bürgschaftserklärung zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Dann können evtl. Einreden auch von Seiten des Bürgen gegen die Forderung gemacht werden, § 768 BGB.
Evtl. kann der Hauptschuldner das Geschäft anfechten, dann braucht auch der Bürge nicht zu zahlen, § 770 BGB.
Falls die sog. "Einrede der Vorausklage" nicht beim Bürgschaftsvertrag wirksam ausgeschlossen wurde, kann der Bürge verlangen, dass erst eine Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner durchgeführt werden muss, und er erst dann zahlt, wenn da nichts zu holen war. Und sollte das alles nichts nützen, dann kann die Bürgschaft evtl. wegen Sittenwidrigkeit angefochten werden. Das klappt aber meist nur, wenn z.B. die Bürgschaft in einem groben Missverhältnis zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bürgen steht, dieser kein eigenes Interesse an der Bürgschaft hatte, aus einer "emotionalen Abhängigkeit" heraus gebürgt hat, u.ä.