Man autokredit namen bank fahrzeugbrief eintragen lassen

Wenn ich ein Auto auf Kredit kaufe, muss ich dann den Fahrzeugbrief an die Bank übergeben als Sicherheit. Muss aber auch die Bank auf den Fahrzeugbrief drauf stehen? Wikipedia hat, soweit ich es verstanden habe, nein gesagt.

19 Antworten zur Frage

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Muss man beim Autokredit den Namen der Bank auf den Fahrzeugbrief eintragen lassen?

Nein, aber die Bank behält den Brief bis Du alles zurück bezahlt hast.
Habe ich mir fast gedacht. So habe ich es auch nachlesen können.
War mir aber nicht sicher.
ich denke die bank hat keine berechtigung den brief zu behalten.
also ich kenne das jedenfalls nicht so.
dafür unterschreibst du ja verträge die den kredit sichern.
ausserdem musst du ja den brief jederzeit vorweisen können.
Die meisten Autofinanzierungen sind sogenannte Mietkäufe. D.h. du zahlst formal während der Laufzeit des Kredites eine Miete für das Auto, und mit der letzten Rate kaufst du es der Bank ab.
Daher ist die Bank bis zur letzten Rate Eigentümerin des Autos und behält natürlich auch den Fahrzeugbrief so lange.
PS: Du bekommst als Halter natürliche den Fahrzeugschein sofort ausgehändigt. Aber der Fahrzeugschein ist nicht der Fahrzeugbrief.
aha also ich kenne das so nicht muss dann wohl neuerer natur sein?
Nun ja. das letzte Auto, das ich finanziert hatte, habe ich 1999 angeschafft, und dann 2002 den Fahrzeugbrief übersandt bekommen hatte So neu ist das also nicht.
also bis 1999 weiss ich das auch nicht so und ich meinte es könnte sich ab 2000 viell. geändert haben.
aber ist demnach nicht so. wie gesagt meine bank hat das nie verlangt
viell. ist es von bank zu bank auch verschieden.
der halter bist du und entsprechend bist du haftbar und mußt eingetragen sein.
die bank behält sich von dir sicherheiten ein.
den fahrzeugbrief oder andere punkte. eintragung aufs haus.
den Fahrzeugbrief gehört ins Auto. Und nicht auf die Bank. Höchstens eine Kopie davon. Eintragen vermute ich auch nicht.und wenn du bezahlt hast steht immer noch diese Bemerkung drauf nein
.der Fahrzeugbrief, heute Zulassungsbescheinigung Teil II, gehört in keinem Fall ins Auto, dorthinein gehört die Zulassung, auch Fahrzeugschein genannt, heute Zulassungsbescheinigung Teil I, im Original.
Bei finanzierten und geleasten Autos kann der Brief im Original auf der Bank liegen.
Der Brief oder wie es jetzt heißt Zulassungsbescheinigung II gehört niemals ins Auto
ich meine Fahrtzeugschein ich kann ja nicht wissen wie der in D.heißt
Egal wie das Ding bei Euch heißt, weder Fahrzeugschein noch Fahrzeugbrief gehören ins Auto!
Der Fahrzeugschein I muss mitgeführt werden, aber nicht im Auto deponiert werden.
Der Fahrzeugschein II gehört zu Hause in den Tresor. Und wenn die Bank das Auto finanziert hat, behält sie oft den Fahrzeugschein II. Damit ist sie aber durchaus nicht Eigentümer des Autos! Sie verhindert so lediglich den Verkauf ohne ihr Wissen.
gute komentare.
weil ema143 gerade den brief behält man um den verkauf zu verhindern. den kann nur der eigentümer machen, wenn er den zusammen mit schein, schlüssel und vertrag abgibt.
ich wollte schon mein schrottbike so los werden. einfach alles am straßenrand hingestellt und klauen lassen.
Das Auto gehört dir - was soll die Bank im Fahrzeugbrief zu suchen haben?
Viele Banken wollen nicht mal mehr den KFZ-Brief (Jetzt "Zulassungsbescheinigung Teil II") als Sicherheit haben.
Das Auto bei einem Kredit als Eigentum zu bezeichnen ist schon lachhaft.
Der Wagen gehört der Bank--- und niemanden sonst
Das ist einfach juristischer Unsinn. Ein Auto gehört demjenigen, der den Kaufvertrag rechtsgültig abgeschlossen hat. Nicht mal der Besitz des Fahrzeugbriefes sagt etwas über das Eigentum eines Fahrzeuges aus. Insofern ist eine Bank selbst dann nicht Eigentümer, wenn sie den Brief einbehält.