Was geschah zwischen 1933 1945 begangen deutsche juden welche rolle spielte christentum
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Was geschah zwischen 1933-1945? Was begangen damals Deutsche an Juden? Welche Rolle spielte dabei das Christentum?
Judenverfolgung im Deutschen Reich
Seit Hitlers sogenannter Machtergreifung entrechteten die Nationalsozialisten jüdische Bürger systematisch immer mehr. Unmittelbar nach Hitlers Ernennung zum Reichskanzler begannen von Funktionären der NSDAP inszenierte „spontane“ Proteste gegen jüdische Beamte; Gerichtsverhandlungen wurden gestört, Autoren von Zeitungsartikeln und Leserbriefen forderten die Entfernung jüdischer Juristen auf. Diese wurden aus ihren Praxen geprügelt, beraubt, teilweise aus Deutschland vertrieben oder ermordet.
Am 1. April organisierte das Regime mit Hilfe der SA einen Boykott jüdischer Geschäfte, bei dem diese vielfach zertrümmert und Geschäftsinhaber verprügelt wurden. Das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7. April 1933 legalisierte die bisherigen „wilden“ Berufsverbote für Juden, indem es die Entlassung aller jüdischen Beamten vorsah. Auf einen Eingriff des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg hin wurden davon nur die Juden ausgenommen, die schon vor 1914 im Staatsdienst gewesen waren, im Weltkrieg gekämpft oder dabei Angehörige verloren hatten. Von nun an wurden Juden auch aus allen Ehrenämtern entfernt; sie erhielten nur noch begrenzten Zugang zu Schulen und Universitäten; jüdische Steuerberater verloren ihre Zulassung.
Von Januar bis Juni 1933 - der Phase der nationalsozialistischen „Revolution“ - verließen etwa 25.000 deutsche Juden ihre Heimat. Bei einer Volkszählung vom 16. Juni 1933 lebten knapp 500.000 Personen „mosaischen Glaubens“ - 0,77 Prozent der Gesamtbevölkerung - in Deutschland.
1935 verschlechterte sich die Lage vieler jüdischer Bürger nochmals drastisch: Sie wurden nicht mehr zu Prüfungen als Ärzte und Apotheker zugelassen und vom Wehrdienst ausgeschlossen. Zahlreiche Berufsverbände erteilten für sie mitsamt ihren Ehegatten Berufsverbote, z. B. als Haushaltshilfen, Gewerbelehrer, Kirchenmusiker, Kunst- und Antiquitätenhändler, Kinobetreiber, Schwimmmeister.
Im Juli kam es zudem in Berlin zu erneuten Ausschreitungen gegen jüdische Geschäfte. Im September zementierten die Nürnberger Gesetze die rassistische Diskriminierung: Das „Reichsbürgergesetz“ beließ Juden zwar die deutsche Staatsbürgerschaft, wertete diese aber ab, indem nur „Arier“ die „Reichsbürgerschaft“ mit dem Privileg des Wahlrechts und voller Bewegungsfreiheit erhielten. Das „Blutschutzgesetz“ verbot die Eheschließung und selbst außereheliche Sexualität zwischen Juden und „Ariern“. Dabei war zunächst unklar, wer als Jude zu gelten habe: Die „Erste Verordnung zum Reichsbürgergesetz“ definierte dann „Volljuden“ als Personen mit mindestens drei, „jüdische Mischlinge“ mit bis zu zwei jüdischen Großelternteilen. Auch wer zur jüdischen Glaubensgemeinschaft gehörte, galt als „Volljude“; wer nach dem Gesetzeserlass in diese eintrat, mit einem jüdischen Bürger verheiratet war oder aus einer „Mischehe“ gezeugt wurde, galt rechtlich als „Volljude“. Der angeblich biologische Rassebegriff ließ sich also juristisch nur durch Rückgriff auf nichtbiologische Merkmale wie die Religionszugehörigkeit fassen.
Wegen der Aufmerksamkeit des Auslands während der Olympischen Sommerspiele wurden 1936 keine weiteren Gesetze gegen Juden erlassen, und selbst die Alltagsschikanen traten für knapp zwei Jahre in den Hintergrund. Ab 1938 verschärfte das Regime die Entrechtung und Diskriminierung der Juden dann enorm. Am 5. Januar 1938 zwang das „Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen“ Juden, aus einer bestimmten, eng begrenzten Zahl „typisch jüdischer“ Vor- und Zunamen ihren Erst- oder Zweitnamen zu wählen. Jüdische Bürger, die nicht einen "typisch jüdisch" klingenden Vornamen führten, wurden verpflichtet die Annahme des Vornamens Israel bzw. Sara zu beantragen. Ab Februar erhielten jüdische Betriebe und Haushalte geringere Zuteilungen an Rohstoffen und Devisen. Dort durften auch keine „deutschblütigen“ Frauen mehr arbeiten. Sie erhielten ab März keine öffentlichen Aufträge mehr und mussten ab dem 26. April ihr gesamtes Vermögen dem Staat offenlegen. Damit begann die „Arisierung“ von Unternehmen in jüdischem Besitz.
Die staatliche Sozialfürsorge für Juden wurde eingestellt; fortan mussten jüdische Wohlfahrtspflegevereine diese tragen. Nach den Elektrikern und Gasinstallateuren verloren ab September 1938 alle noch tätigen jüdischen Ärzte ihre Approbation, im November folgten die Rechtsanwälte, im Januar 1939 die Apotheker, Zahn- und Tierärzte. Alle jüdischen Börsen und Großmärkte wurden geschlossen. Jüdische Schüler durften nicht mehr zusammen mit deutschen Mitschülern das Abitur machen. Jüdische Stiftungen mussten ihre Satzungen dahingehend ändern, dass sie nur noch der Auswanderung der Juden dienen sollten.
Der Anschluss Österreichs war zugleich eine neue Stufe der Eskalation: Nun erhielten einfache NSDAP-Mitglieder Gelegenheit, Juden zu enteignen, um ihre Enteignung und Vertreibung im nun „Großdeutschen Reich“ zu beschleunigen. In Wien z. B. wurden tausende jüdische Geschäftsinhaber aus ihren Läden und Wohnungen geprügelt, manche auf der Straße misshandelt und gezwungen, die Straßen mit den Händen zu kehren. Im Juni wurden in Berlin etwa 1.600 Juden verhaftet und in KZ's eingewiesen. Reiche jüdische Bürger, u.a. Baron Rothschild, wurden in Einzelhaft gehalten, bis sie ihr Vermögen gegen eine Ausreiseerlaubnis dem Reich überschrieben.
Kurz darauf kam es zu einer ersten großen Fluchtwelle meist mittelloser jüdischer Deutscher aus dem Reichsgebiet, vor allem in die Schweiz. Daraufhin verlangten deren Behörden von Deutschland die Kennzeichnung jüdischer Reisepässe. Eine Verordnung legte fest, dass diese alle ohne das Stempelzeichen „J“ ungültig seien. Einem österreichischen Zeitungsbericht zufolge wurden die Reisepässe jüdischer Bürger schon einige Jahre vorher mit dem Vermerk Nur im Inland gültig. Berechtigt nicht zur Grenzüberschreitung versehen. Diese und weitere Restriktionen verhinderten nach Kriegsbeginn 1939 die Aufnahme tausender fluchtwilliger Juden in der Schweiz, was für die meisten Betroffenen de facto einem Todesurteil gleichkam.
Auch andere europäische Staaten erschwerten nun die Einreise für Immigranten aus Deutschland. Als Polen Juden polnischer Herkunft, die seit Längerem in Deutschland lebten, die polnische Staatsbürgerschaft entziehen wollte, schob die Gestapo Ende Oktober 1938 etwa 15.000 Juden in einer Nacht- und Nebelaktion nach Polen ab. Betroffen waren davon auch die Eltern des Pariser Studenten Herschel Grynszpan. Dieser erschoss daraufhin dort den deutschen Diplomaten Ernst Eduard vom Rath. Dies wurde zum Vorwand für die Novemberpogrome 1938, besonders in der Nacht vom 9. auf den 10. November , genommen. Sie wurden nach einer Rede von Joseph Goebbels zum Jahrestag des Hitlerputsches von 1923 von zahlreichen Gauleitern der NSDAP eingeleitet und von nachgeordneten Parteifunktionären unterstützt. Die meisten der oft jahrhundertealten Synagogen Deutschlands wurden dabei zerstört, dazu Tausende Häuser und Wohnungen von Juden verwüstet. Bis zu etwa 400 Juden wurden ermordet oder in den Selbstmord getrieben; viele weitere wurden mi
Bis zu etwa 400 Juden wurden ermordet oder in den Selbstmord getrieben; viele weitere wurden misshandelt und verletzt, Frauen wurden vergewaltigt. Ab dem 10. November wurden erstmalig Tausende jüdische Bürger auf einmal in Konzentrationslagern interniert.
Die nationalsozialistischen Machthaber prüften damit die Bereitschaft der deutschen Bevölkerung zum Zuschauen, Wegschauen oder Mitmachen. Goebbels erklärte das staatlich gelenkte und geduldete „Überkochen der Volksseele“ in Zeitungsartikeln für beendet, kündete aber zugleich an: Die „weiteren Lektionen“ würden „dem Judentum auf dem Weg der Gesetzgebung erteilt werden.“ Gemeint war damit vor allem die nun folgende Arisierung. Juden wurde eine Milliarde „Schadenersatz“ für Gebäudeschäden der Pogromnacht auferlegt. Die „Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben“ verbot ihnen unter anderem Einzelhandel, Versandgeschäfte, Bestellkontore, Führung von Handwerksbetrieben, Warenangebot auf Messen, Märkten oder Ausstellungen, Betriebsleitung und Tätigkeit als leitende Angestellte.
Hinzu kamen vielfältige Alltagsdiskriminierungen, etwa Parkbänke mit Schildern „Nur für Deutsche“, „Entjudung“ von Straßennamen, Uniformverbot, generelle Einstufung in die höchste Steuerklasse, Verbot der Benutzung von Schlaf- und Speisewagen der Reichsbahn, Streichung von Wohngeld. Hauseigentümer durften freiwerdende Wohnungen nicht mehr an „Volljuden“ vermieten, ihnen wurden „Sonderwohnbezirke“ zugeteilt. Damit begann ihre Ghettoisierung. Am 4. Juli 1939 wurden zudem alle jüdischen Vereine, Organisationen und Stiftungen zwangsweise in einer „Reichsvereinigung“ zusammengeschlossen.
Die Staatsmaßnahmen verfolgten bis zum Kriegsbeginn das klar erkennbare Ziel, die jüdischen Deutschen aus allen gesellschaftlichen Bereichen auszuschließen, um so möglichst viele von ihnen zur Auswanderung zu drängen. Von 510.000 deutschen Juden, die 1933 den israelitischen Kultusgemeinden angeschlossen waren, verließen bis 1939 etwa 315.000 ihre Heimat. Von den verbliebenen rund 200.000 gelang 1939 nochmals 15.000 die Flucht. Höchstens 10.000 in „Mischehen“ oder illegal im Reich lebende jüdischen Bürger entkamen danach ihrer Ermordung.
Die Verfolgung der Juden in Nazi-Deutschland hatte sich von 1933 bis 1939 von Diskriminierung bereits bis zum organisierten Pogrom gesteigert. Unter den Bedingungen des Krieges verschärfte das Regime diese Politik schließlich zum systematischen Völkermord.
Holocaust – Wikipedia