Vollwertig adoptiertes kind halbwaisen waisenrente beziehen

Folgende Situation: Ein Kind ist mit 8 Jahren aus dem Heim als Pflegekind "abgegeben" worden. Die leiblich Mutter ist seit 2 Jahren tot und seitdem bekommt das Kind Halbwaisenrente. nach einem Jahr wird das Kind adoptiert von den neuen Eltern. Ist es rechtens wenn es von da an weiterhin die Halbwaisenrente bezieht?

6 Antworten zur Frage

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Darf ein vollwertig adoptiertes Kind Halbwaisen. bzw. Waisenrente beziehen?

Aufgrund der hier genannten Antworten, habe ich eine weitere Farge: Wie ist es dann "regelbar" dass das Kind noch weiterhin die Rente bezieht? Das oben beschriebene Kind hat die rente nämlich noch weiter bekommen, nach Aussage des Adoptivvaters, hat er das so "geregelt" dass die Rente weiterläuft.
Dies aber auch nur, weil das Kind nach dem Tod der Mutter adoptiert wurde und die leibliche Mutter somit nicht ihr Einverständnis zur Adoptionsfreigabe geben konnte.
Sollte jetzt allerdings ein Elternteil der Adoptiveltern sterben, kann das Kind nur eine Halb-Waisenrente beziehen - nicht doppelt.
Wenn der Adoptivvater es so geregelt hat, dass die 1/10 Halbwaisenrente weiterläuft, dann hat er wohl bei der Rentenversicherung einen Antrag dafür gestellt. Und nun erhält das Kind bis zum Ende der Ausbildung/des Studiums diese Rente, bzw. so lange, wie auch das Kindergeld gezahlt wird.
aber ca. 185 € monatlich ist doch nicht 1/10 des Gesamtbetrages oder?
Mit Waisenrentenzuschlag ist dies möglich. Wie hoch der Zuschlag ist kann ich nicht angeben - er resultiert aus einer sehr komplizierten Rechnung.
Durch Adoption werden Kinder "an Kindes statt" durch den "Annehmenden" angenommen und sind mit den biologischen Eltern dann nach deutschem Recht nicht mehr verwandt.
Ich sehe da keine Möglichkeit für die weitere Zahlung einer Waisenrente.
Adoptierte Kinder sind auch ihren biologischen Eltern gegenüber nicht erbberechtigt.
Ebenfalls erlischt der Anspruch auf Waisenrente durch die Adoption eines Waisenrentenberechtigten. Halbwaisen erhalten dabei ein Zehntel, Vollwaisen hingegen ein Fünftel der Rente, die dem Verstorbenen aus der gesetzlichen Rentenversicherung zugestanden hat.
das war ein auszug von dieser seite
http://www.versicherungen-erlangen.de/


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