Adoptiertes kind zurück richtigen eltern

eine bekannte Person von mir ist adoptiert. Ihre Adoptiveltern mag sie aber nicht so sehr wie ihre richtigen Eltern, zu denen sie Kontakt hat und die sie sehr liebt. Sie ist seit der Geburt bei ihren A-Eltern, weil ihre richtigen Eltern zu dem Zeitpunkt noch zu jung waren. Nun möchte sie zu ihren richtigen Eltern zurück, aber wenn Adoptiveltern ein Kind wieder abgeben wollen, was sie mal aufgenommen hatten, müssten sie irgendwie 5000 € zahlen laut Jugendamt. Mich hat das geschockt, dass das JA sowas tut. So hat es die Person mir erzählt.

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Adoptiertes Kind will zurück zu seinen richtigen Eltern

Humane Adoption - Begründung Adoptionsaufhebung
Nach § 1759 BGB ist die Aufhebung der Adoption eines Minderjährigen nur in den Ausnahmefällen des § 1760 BGB - Aufhebung wegen fehlender Erklärungen - und des § 1763 BGB - Aufhebung aus Gründen des Kindeswohls - möglich. Beides wird man in Ihrem Fall nicht bejahen können.
Eine Aufhebung nach § 1763 BGB wird schon daran scheitern, dass das adoptierte Kind nicht mehr minderjährig ist. Eine Aufhebung nach § 1760 BGB ist zwar möglich, wenn die notwendige Einwilligung eines Beteiligten aufgrund einer Drohung erwirkt wurde. In Ihrem Fall ist es jedoch so, dass die Einwilligung des Kindes wohl gar nicht erforderlich war, weil es noch keine vierzehn Jahre alt war, als es adoptiert wurde. Außerdem dürfte die Aufhebungsfrist nach § 1762 Abs. 2 BGB schon lange abgelaufen sein.
Adoption aufheben? - frag-einen-anwalt.de
http://siebenherz-hilft.de/Adoptionsaufhebung.html
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Kosten: da würde ich das zuständige Jugendamt fragen.
Oder, wenn es möglich ist, direkt erst mal einen Anwalt für Familienrecht befragen.
Kosten könnten von den Adoptiveltern geltend gemacht werden, denn, es sind ja Kosten entstanden, bis es zur Adoption kam.
Im Prinzip ist es aber so, dass sowieso bei Minderjährigen das Jugendamt anwesend sein muss.
Eine gute Lösung wird immer gesucht, und die zum Wohle des Kindes.
Das Kind ist also noch minderjährig und verfügt über keinerlei Einkommen, kann sowieso nicht belangt werden.
und des § 1763 BGB - Aufhebung aus Gründen des Kindeswohls - möglich."
Warum greift das hier nicht? Wenn das Kind zu seinen richtigen Eltern zurück will, wäre das doch "aus Gründen des Kindeswohls"
Ich finds nur voll hart für die Adoptiveltern.
Ich kenn auch jemanden der das gleiche Schicksal hatte sie musste nichts zahlen.
Ich denk mal das Geld muss man zahlen wenn man das Kind plötzlich nicht mehr haben will und nicht wenn das kind aus freien stücken zu den leiblichen eltern zurückkehren will.
Ruf doch beim Jugendamt an und frag da ersteinmal ob das mit dem Geld stimmt.
Das mit dem Geld stimmt nicht. Eine Adoptionsrückgabe ist nur möglich, wenn alle Beteiligten es so wünschen UND es möglich ist.
Wenn die leiblichen Eltern das Kind zurück wollen, müssen sie beweisen, dass die Bindung noch besteht, was schwer sein dürfte, und dass sie gewillt und in der Lage sind einen Jugendlichen zu erziehen. Ich schreibe hier mit Absicht nicht versorgen, denn Essen, Trinken, Kleidung und Kind zur Schule schicken - das kann jeder. Es gehört schon noch etwas mehr dazu.
Wenn das Kind zurück möchte sollte es sich bewusst machen, dass DIESER Schritt dann ein für alle Mal unumkehrbar wäre.
Auch sollte es sich bewusst machen, warum die Maßnahme der Adoptionsfreigabe zustande kam, desweiteren wie das Verhältnis zu den A-Eltern dann in der Zukunft wohl sein würde.
Die Adoptiveltern brauchen ihre Einwilligung nicht für eine Rückwicklung geben. Es gibt nichts, was sie dazu zwingen kann.
In jedem Fall sind sie "die Verlierer" in diesem "Spiel


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