Vermieter ohne ankündigung wohnung
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Darf der Vermieter ohne Ankündigung in die Wohnung
Der Vermieter darf die Wohnung nicht ohne die Einverständniss des Mieters Betreten, wenn doch begeht er Hausfriedensbruch, ich habe bei meiner Mietwohnung das Schloss der Eingangstür gewechselt, das ist erlaubt egal was der Vermieter sagt, es muss nur das Originalschloss wieder Eingebaut werden wenn der Mietvertrag erlischt, also gut aufbewaren. Ansonsten in einem solchen Fall zum Rechtsanwalt oder zum Mieterschutzbund.Mieterschutzbund e.V.
nein! darf er nur bei "gefahr im verzug". da es da "roch", koennten ihm edle motive unterstellt werden. aber ein grund fuer eine mietminderung ist das nicht.
Wie meinst Du das mit Edle Motive? Wie würdest Du dich jetzt verhalten? Man "roch" es definitiv nicht im Hausgang. Ich weiß nicht, was wir jetzt machen können. Drittschlüssel anfordern? Schloss austauschen?
Schloß sofort austauschen! Das Recht hast du.
dein vermieter darf grundsaetzlich NICHT ohne deine zustimmung in die von dir gemietete wohnung!
zum rest empfehle ich;: mal rat bei einem miterschutzverein einzuholen.
schliesszylinder austauschen waere legal. nur nicht vergessen, beim auszug zurueckzutauschen
Ich habe mal was rausgesucht, und hoffe, das es dir weiter hilft.
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=102480
Nein, dein Vermieter darf ohne Vorankündigung und ohne dein Beisein nicht in deine Wohnung. Und auch bei Vorankündigung muß er einen zwingenden Grund haben, einfach mal kontrollieren, ob alles in Ordnung ist, ist auf jeden Fall kein Grund. Gründe für eine Besichtigung sind z.B. wenn du gekündigt hast und muß Nachmietern die Wohnung zeigen, oder Wasserrohrbruch oder wenn was repariert werden muß. Aber außer bei Gefahr in Verzug, darf er auf gar keinen Fall deine Wohnung ohne deinem Beisein betreten! Das ist Hausfriedesbruch! Und er muß auch keinen Schlüssel haben. Es reicht, wenn du bei einer Nachbarin deines Vertrauens einen Schlüssel hinterlegst und dem Vermieter das sagst, so daß er in die Wohnung kann, wenn z.B. ein Wasserrrohrbruch ist oder sowas! Tausche sofort das Schloss aus! Das ist absolut rechtlich gedeckt!Das was er macht ist Eindringen in deine Privatsphäre!
Hab grad selber so ein Problem gehabt
Auf jedenfall muss dir die Vermieterin den 3.Schlüssel aushändigen.Der Vermieter hat nicht das Recht einen Schlüssel zu behalten auch nicht für den Notfall.Und wenn sie Schwierigkeitenmacht,lass dir beim Mieterverein ein entsprechendes Schreiben aufsetzten.Das musst du dir nicht bieten lasen.
Ohne Durchsuchungsbefehl darf niemand in deine Wohnung.
Grundsätzlich darf der Vermieter deine Wohnung nicht vertreten. Eine Ausnahme ist natürlich Gefahr in Verzug und die zweite, dass die Wohnung neu vermietet werden soll.
jeder vermieter darf ein schüssel für die wohnung haben,aber nur wen gefahr in verzug ist,darf er sie ohne ankündigung betreten.
neues schloss bedarf der genehmigung des vermieters.