Mieter miete ohne ankündigung kürzen
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Darf ein mieter die miete ohne ankündigung kürzen?
Das ist soweit richtig, aber die Kürzung der Miete darf mit Auftreten des Mangels und gleichzeitiger Mängelmeldung erfolgen
Bitte lest Euch die §§536ffBGB durch, dann ist alles geklärt
BGB - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Wenn ein Mangel vorliegt, darf er die Miete ohne Ankündigung kürzen. Ein Mietminderungsgrund liegt ab auftreten des Mangels vor. Du wirst sicherlich jetzt mit Mängelmeldung eine Frist bekommen haben, den Mangel zu beseitigen.
Prinzipiell ist §536ff anzuwenden. Der mieter darf eben ab dem tag, ab dem der Mangel auftritt und er die Mängelmeldung verschickt hat, die Miet kürzen
Das heißt, er muß Dir schon mitteilen, warum er die Miete kürzt.
Ich wundere mich, bei ansonsten so guten Antworten in diesem Themenbereichen, über diese Antwort.
Antwort siehe §§536ffBGB
BGB - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Jetzt mußt Du nur noch Nichtjuristen den Wortlaut erklären*g* Prinzipiell ist §536ff anzuwenden. Der mieter darf eben ab dem tag, ab dem der Mangel auftritt und er die Mängelmeldung verschickt hat, die Miet kürzen.
Das würde -vor allem weil es bei dieser Frage um einen konkreten Sachverhalt geht- als juristische Beratung gewertet und dies ist untersagt, sorry.
Aber ein klitzkleiner Hinweis Lies mal §536bI1BGB, also im ersten Absatz den ersten Satz und in §536cIIBGB, also den zweiten Absatz komplett
wollte ich auch mal machen! Danach hatte ich dann einen brief vom gericht! Man muss erst eine mängel angabe einreichen und wenn nötig auch noch ein gutachten erstellen lassen und dann stellt sich auch nocht die frage ob sich das dann im nachhinein lohnt oder ob man die miete weiter zahlt und die mängel vom vermieter beheben lässt, bei mir hat es nichts gebracht XD
Mietminderung ist IMMER höchst kompliziert, endet IMMER vor Gericht. Wie letztlich entschieden werden wird ist kaum weiszusagen! Daher nach Möglichkeit "Finger weg davon"!
Mietminderung ist nie ohne Mängelrüge mit Fristsetzung an den Vermieter durchsetzbar, denn sie dient allein dem Zweck, den Vermieter zur Behebung dieses Mangels zu bringen! Im selben Sinne sind rückwirkende Mietminderungen auch nicht möglich/zulässig
ohne ankündigung niemals,das mietrecht und das bgb geben da klare verhaltensregeln vor