Mietverhältnis mündliche zusage seitens vermieters rechtsgültigkeit

Hintergrund der Frage: Ein Nachbar hat eine Wohnung, welche er durch mündliche Zusage des Vermieters bezogen hat. Es wurden erhebliche Mängel in der Wohnung festgestellt. Der Vermieter hat keinen Bock diese Schäden zu beseitigen und hat dem Mieter anheimgestellt, die Wohnung zu beziehen oder nicht. Ergänzende Frage: Ist der Mieter berechtigt, reduzierte Mietzahlungen vorzunehmen, braucht er gar keine Miete zu bezahlen? Wie sieht hier die rechtliche Grundlage aus? Kam überhaupt ein Mietverhältnis zustande?

9 Antworten zur Frage

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Hat ein Mietverhältnis durch mündliche Zusage seitens des Vermieters Rechtsgültigkeit?

Wenn ein Vermieter einem Mieter die Wahl überlassen hat, eine Wohnung entweder unter den gegebenen Voraussetzungen zu beziehen, oder es auch sein lassen zu können, besteht kein Rechtsanspruch des potentiellen Interessenten , auf Mängelbeseitigung im Nachhinein.
Er, der Mieter, kann, muss aber die Wohnung nicht nehmen.
Den Vermieter zur Renovierung zu verpflichten, das kann der interessierte Mieter im Nachhinein nicht, wenn er im Vorfeld auf die Mängel hingewiesen wurde und er, der Mieter, vorher die Frage der Renovierung mit dem Vermieter eindeutig geklärt hatte.
Bindend ist immer ein schriftlicher Mietvertrag für beide Seiten, die des Vermieters und die Seite des Mieters.
Im Mietvertrag sollten unbedingt enthalten sein : Kautionskosten, momnatl.Miete, Nebenkosten, und besonders in welchem Zustand die Wohnung wie übernommen wird, und wie sie bei Auszug zu übergeben ist.
And last but not least : die Kündigunsfrist.
Etwaige Klärungen haben vor der Unterzeichnung des Mietvertrages zu erfolgen.SCHRIFTLICH!
Ein Mietvertzrag " per Handlschlag", also mündlich, ohne schriftliche Vereinbahrung, ist grundsätzlich eine risikobehaftete Vereinbahrung.
Wenn der Mieter die Wohnung bereits bezogen hat, die Wohnungsmängel ihm bewusst verschwiegen wurden seitens des Vermieters, und aber bereits ein schriftlicher Mietvertrag zustande kam, ist der Mieter berechtigt, aufgrund der verschwiegenen Mängel eine Abschaffung der Mängel zu fordern.
Hat der Mieter trotz Kenntnis etwaiger Mängel die Wohnung unter den angebotenen Verhältnissen akzeptiert, kann er keine nachträglichen Renovierungskostenübernahme seitens des Vermieters beanspruchen, oder ihn, den Vermieter, auch nicht veranlassen, Reparationen unter dessen eigenen Kostenaufwand durchzuführen.
Wenn arglistige Täuschung vorlag, dann kann der Mieter zwar Mietminderung geltend machen. Aber die Miete gar nicht zahlen, das darf der Mieter dann auch nicht, wenn er, oder weil er ja, trotz aller Mängel, die Wohnung nutzt.
Im Zweifelsfall würde ich mich beim Mieterschutzbund erkundigen und dort die genaue Sachlage schildern.
Janek
Janek: Dir erstmal für Deine ausführliche Antwort. Ich werde am Donnerstag mit dem Nachbarn reden um hier genaueres zu erfahren. Ich würde mich dann ggfs. mit Dir über PN melden.
Ja gerne über PN. Kein Problem.
Wenn du mit deinen Nachbarn die klärende Aussprache führst, wünsche ich dir dafür viel Erfolg, das alles zum Besten für dich verläuft.
Ich drücke dir die Daumen, wird schon werden.
Tschüss derweil.
Janek
Solange kein Mietvertrag besteht, ist das Mietverhältnis nicht rechtsgültig.
Aber hier besteht doch eins. Schau ggf. noch einmal in die Frage.
Nein, es kam kein Mietverhältnis zustande. Das geht nur schriftlich. der Vermieter braucht als Beweis eine Unterschrift
Quatsch!
Schriftlich, so das Mietrecht, ist die Kündigung und die Abrechnung. Alles andere kann mündlich vereinbart werden.
nein - nur in schriftlicher unterschriebener Form
Und wer bitte behauptet so einen Blödsinn. Natürlich gilt im Mietrecht das gesproche Wort.
Der mündliche "Vertrag" kommt zum tragen, wenn der Mieter einzieht.
Sicherer ist ein schriftlicher Vertrag, aber auch der mündliche hat seine Gültigkeit.


recht
Ist dieser Vertrag gültig?

- Unterschrift der Agentur gegeben. Allerdings hast du ein Recht darauf, dass Dir diese Agentur ein Exemplar des gegengezeichneten -


wohnung
wie lebt man alleine ohne unterzugehen?

Alles ein Frage der Einstellung. Wenn Du Dein Schicksal nicht ändern kannst, ändere Deine Einstellung. Es gibt


mietrecht
Muss Vermieter Badfliesen bezahlen?

- wenn du auf deine Kosten die Wand fliesen lässt, ein Recht darauf hast du meines Wissens nicht. ich lüfte ordendlich -- sein, solltest du dir überlegen, wie lange du noch in der wohnung bleiben möchtest und mit ihm eine kostenteilung vereinbaren. -