Gutgläubiger erwerb unterschied bgb hgb
2 Antworten zur Frage
Videos zum Thema
Gutgläubiger Erwerb" Unterschied BGB und HGB
Wer von einem Kaufmann kauft, erwirbt Besitz / Eigentum im guten Glauben, ohne dass er weiter die Verfügungsberechtigung prüfen muss.
Sachlicher Hintergrund: Es ist absolut üblich und zulässig, dass ein Kaufmann unter Eigentumsvorbehalt des Lieferanten Waren verkauft und dann bezahlt.
Bei Kauf von Privaten muss der Erwerber vorsichtig und misstrauisch sein, wobei im Einzelfall ein Untershied gemacht wird, ob ich von einer heruntergekommenen Gestalt eine Partie neuer Klamotten zum Schnäppchenpreis kaufe oder vom gut bekannten Nachbarn einen gebrauchten Rasenmäher.
Für gestzohlene Gegenstände gilt Gutgläubigkeit in beiden Fällen nicht.
Das HGB lässt den Kaufmännern also mehr Spiel- und Freiraum zu, hier geht man davon aus, sich aufeinander verlassen zu können?
Ist aber auch nur eine der beiden Parteien eine Privatperson greift das BGB und damit eine gewisse Sorgfaltspflicht?
Zum 1. Absatz: Ja. Dient aber auch zur Beruhigung des Käufers vor fremden Ansprüchen.
Zum 2. Absatz: Der Kaufmann muss, wenn er von einem Privaten kauft, sogar noch misstrauischer sein als Privat von Privat. Der Gutglaubensschutz gilt nur zugunsten des Käufers.