Handelsregistereintragung
Inwiefern unterscheidet sich die rechtliche Wirkung der Handelsregistereitragung bei Formkaufleuten von den sonstigen Gewerbetreibenden mit kaufmännischem Geschäftsbetrieb?
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Handelsregistereintragung
Formkaufleute sind z.B. AG, GmbH
Bei diesen Firmen ist die Handelsregister eintragung konstitutiv, das heisst die Firma fängt mit Eintragung an zu bestehen.
Andere Unternehmen z.B. OHG bzw. KG haben nur eine deklaratorische Eintragung im Handelsregister, das heißt zwar dass auch eine Eintragung stattfinden muß, diese jedoch nur rechtsbezeugend ist, aber nicht rechtserzeugend.
Bei Einzelkaufleuten ist die Eintragung ins Handesregister freiwillig.
also müssen sich OHGs usw. nicht unbedingt vor aufnahme der arbeit ins HR eintragen lassen, sondern können dies auch später nachholen. Oder?