Dauermiete 5 jahresvertrag gekündigt werden man nach 2 jahren angebotenen neuen negativeren vertrag ablehnt
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Darf eine Dauermiete mit 5-jahresvertrag gekündigt werden, weil man einen bereits nach 2 Jahren angebotenen neuen negativeren Vertrag ablehnt?
Ein befristeter Vertrag kann im Kern weder gekündigt noch geändert werden. Er kann aber Klauseln enthalten, wonach einzelne Bedingungen, wie z. B. die Miethöhe, nach vorhersehbaren Kriterien angepasst werden können.
Natürlich auch Kündigung bei vertragswidrigem Verhalten.
Wenn Weitervermietung nicht vertraglich erlaubt wurde, kann dieser Tatbestand zur Änderungskündigung berechtigen.
Wie die "anfängliche Duldung" zu bewerten ist, bleibt einer richterlichen Beurteilung dieses Einzelfalls vorbehalten. Kann ja sein, dass der Vermieter nichts gegen gelegentliche fremde Gäste einzuwenden hatte, aber sauer wurde, als dies zum Dauerzustand ausartete.
Stelle deine Frage deshalb einem Rechtsanwalt.
In den meisten Staaten der Welt muss dein Vermieter den Fünfjahresvertrag einhalten.
Nein, eine "Änderungskündigung" gibt es bei Mietverträgen nicht. Gäbe es sie, hätte nicht gedroht.
Und SOOO einfach ist das nun auch wieder nicht, da rauszuwerfen.
Lasst euch am besten bei einem Fachanwalt für Mietrecht oder beim Mieterverein beraten; hier darf keine Rechtsberatung gegeben werden.
Bei jeder Verragsänderung während der Laufzeit gilt immer ein außergewöhnliches sofortiges Kündigungsrecht! - Fragt sich nur, ob die Vertragsänderung während der Laufzeit denn überhaupt legitim ist. Dazu müsste nämlich eine Öffnungs-/Änderungs-Klausel Bestandteil dieses Vertrages sein. Ist sie das nicht, ist der Vertrag für BEIDE Seiten für die Dauer der Vertragslaufzeit bindend