Dauermiete 5 jahresvertrag gekündigt werden man nach 2 jahren angebotenen neuen negativeren vertrag ablehnt

Wir haben in einem Feriendorf 2 Ferienwohnungen gemietet, in Dauermiete mit 5-jahresvertrag. Die eine bewohnen wir permanent und sind dort angemeldet, was mit der Vermieterin zu Beginn so vereinbart wurde. Die andere Ferienwohnung vermieten wir wochenweise an Feriengäste. Nach nur 16 Monaten erhalten wir nun einen neuen Vertrags-Entwurf mit 40 % höheren Mietkosten und auch sonst wesentlich negativere Auslegungen. Mündlich wird uns unverhohlen angedroht; zitat"man werde uns einfach aus der Wohnung werfen, sollten wir diesen neuen, viel negativeren Vertrag nicht umgehend unterschreiben." zitat ende. Im speziellen möchte man uns auch die anfänglich geduldete Weitervermietung an Feriengäste sehr erschweren oder gar verhindern. Müsste eine Kündigung gar als eine versuchte Nötigung gewertet werden?

3 Antworten zur Frage

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Darf eine Dauermiete mit 5-jahresvertrag gekündigt werden, weil man einen bereits nach 2 Jahren angebotenen neuen negativeren Vertrag ablehnt?

Ein befristeter Vertrag kann im Kern weder gekündigt noch geändert werden. Er kann aber Klauseln enthalten, wonach einzelne Bedingungen, wie z. B. die Miethöhe, nach vorhersehbaren Kriterien angepasst werden können.
Natürlich auch Kündigung bei vertragswidrigem Verhalten.
Wenn Weitervermietung nicht vertraglich erlaubt wurde, kann dieser Tatbestand zur Änderungskündigung berechtigen.
Wie die "anfängliche Duldung" zu bewerten ist, bleibt einer richterlichen Beurteilung dieses Einzelfalls vorbehalten. Kann ja sein, dass der Vermieter nichts gegen gelegentliche fremde Gäste einzuwenden hatte, aber sauer wurde, als dies zum Dauerzustand ausartete.
Stelle deine Frage deshalb einem Rechtsanwalt.
In den meisten Staaten der Welt muss dein Vermieter den Fünfjahresvertrag einhalten.
Nein, eine "Änderungskündigung" gibt es bei Mietverträgen nicht. Gäbe es sie, hätte nicht gedroht.
Und SOOO einfach ist das nun auch wieder nicht, da rauszuwerfen.
Lasst euch am besten bei einem Fachanwalt für Mietrecht oder beim Mieterverein beraten; hier darf keine Rechtsberatung gegeben werden.
Bei jeder Verragsänderung während der Laufzeit gilt immer ein außergewöhnliches sofortiges Kündigungsrecht! - Fragt sich nur, ob die Vertragsänderung während der Laufzeit denn überhaupt legitim ist. Dazu müsste nämlich eine Öffnungs-/Änderungs-Klausel Bestandteil dieses Vertrages sein. Ist sie das nicht, ist der Vertrag für BEIDE Seiten für die Dauer der Vertragslaufzeit bindend


recht
Ist dieser Vertrag gültig?

- Unterschrift der Agentur gegeben. Allerdings hast du ein Recht darauf, dass Dir diese Agentur ein Exemplar des gegengezeichneten -- deine Unterlagen hast, hat das mit der Gültigkeit des Vertrages nichts zu tun. Wenn die Agentur unterschrieben hat dann -- unterschrieben dann gilt er nicht. Frag lieber nochmal nach ob die auch unterschrieben haben.- Wenn die Agentur unterschrieben hat dann gilt er.hat niemand von der Agentur unterschrieben dann gilt er nicht. Frag -- Gepflogenheiten Dir gegenüber als Vertragspartner nicht eingehalten werden und eine schwere Vertrauensstörung dadurch entstanden -


mietrecht
Muss Vermieter Badfliesen bezahlen?

- wenn du auf deine Kosten die Wand fliesen lässt, ein Recht darauf hast du meines Wissens nicht. ich lüfte ordendlich -- hab keine lust das zahlen zu müssen. Nein, wenn im Mietvertrag keine Fließen im Bad angegeben sind, ist es keine Pflicht. -


untermiete
Mietpreiserhöhung bei Untermiete zulässig?

- unbegründet und soll vermutlich eher der Senkung des berechtigten Eigenanteils z.B. aufgund augenblicklich knapper Kasse -- Liegen solche Gründe nicht vor, ist die Erhöhung der Untermiete unbegründet und soll vermutlich eher der Senkung des berechtigten -- Vertragspartner auf ein ehrliches Niveau zu einigen, ansonsten den Vertrag kündigen. Barney- vermutlich noch handzahm gemacht: keine Nachforderungen-aber neuen Preis. Keine Begründung vorhanden. Und ja, Betriebskosten -- Warmmiete incl. der meisten Nebenkosten vereinbart ist, sollte man eigentlich davon ausgehen, dass sich die Vertragsparteien -- Unter-/Warmmiete enthalten sind, müssen getrennt betrachtet werden. Hier gelten auch Grenzen für die jeweilige Arbeitseinheit, -