Chef aus betrieblichen gründen firma schließt verpflichtet urlaubstage minusstd hinzunehmen
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Wenn der Chef aus betrieblichen Gründen die Firma schließt , bin ich dazu verpflichtet Urlaubstage bzw Minusstd. hinzunehmen?
also, es gibt die rechtliche Möglichkeit, solch einen Urlaub anzuordnen, wenn zwingende betriebliche Erfordernisse das nötig machen.
Und wenn er die Firma renovieren will und deshalb tatsächlich keiner arbeiten kann, sehe ich da schon eine gewisse Berechtigung.
Ich würde mal bei der zuständigen IHK oder Handwerkskammer nachfragen, oder bei der Gewerkschaft, die für Euren Bereich zuständig ist, wenn es so etwas gibt
Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
hier steht auch, dass es grundsätzlich möglich ist.
aber ganz ehrlich, es kann doch nicht immer sein, dass die Arbeitnehmer die "Arschkarte" ziehen müssen.
naja, im Einzelfall kann das ja schon ärgerlich sein, vor allem, wenn man seinen Urlaub schon anders verplant hat.
Aber, wenn Dein Urlaub schon verplant und genehmigt war, dann darfst Du ihn auch so nehmen, da kann er dann nichts machen, ok, höchstens über das Abfeiern von Überstunden.
Aber wenn ihr in der Zeit nicht arbeiten könnt, wäre es ja für einen Arbeitgeber auch schwierig, trotzdem Geld zu zahlen, denn wo soll er es her haben.
Und ihr profitiert ja dann auch von den sanierten, schöneren Räumen.
Wieviele von Euch betrifft das denn, denn viele, vor allem mit Kindern, wollen doch sowieso in den Ferien Urlaub?
Mitarbeiter aber keiner von den möchte dort " unbezahlten " Urlaub nehmen und Urlaubstage fürs Jahr 2009 sind aufgebraucht! WIR WOLLEN ARBEITEN
Reden mit dem Chef hilft da auch nicht wirklich weiter, will sich nicht groß dazu äußern.
Seit ihr alle hier die Arbeitgeber wo sind die Arbeitnehmer, die mir vielleicht ein wenig Mut zusprechen
also heißt es jetzt im klartext, wir DÜRFEN Minusstd. sammeln, wo sind bloß unsere Rechte als Arbeitnehmer, man muss das nicht verstehen, oder?
deswegen war ja mein Tipp, dass ihr mal zur zuständigen Kammer geht, IHK, HWK oder auch zur Gewerkschaft geht und da mal nachfragt, ob das ein wichtiger Grund ist,
oder ob ihr ein Recht auf die Arbeitszeit habt.
Howeverbut ist ja der Meinung, dass Ihr im Recht seid und nur da sein müsst, aber ich würde in so einer Situation auf jeden Fall die Kammer oder bei der Gewerkschaft fragen, damit es "wasserdicht" ist.
Ich wünsche Euch wirklich das Beste, deshalb da nachfragen, wo es eine klare Antwort gibt, mit der Du Deinem Chef auch kommen kannst- Mit einem Ausdruck von den Antworten hier kannst Du ihn nicht beeindrucken, das geht nur mit einer offiziellen Stellungnahme dazu.
Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Erfolg
Welche Branche bist Du?
Geht es bei Euch nicht, dass Ihr vorher Überstunden ansammelt?
für deinen einsatz hier werde auf jeden fall mal paar anrufe starten in den nx Tagen, berichte dann.
Arbeite in einer Zahnarztpraxis, Überstd. sammeln, geht eher nicht.
ok, das ist wirklich schwierig.
vor allem, wenn Dein Chef nicht arbeiten will, könnt ihr ja zwangsläufig auch nicht, weil ohne Arzt ist es ja recht leer in der Praxis.
Trotzdem alles Gute und hoffentlich viel Erfolg
Wenn ihr keinen Betriebsrat habt, der das mit dem Betrieb aushandelt, mußt du deine Arbeitskraft für diese Zeit anbieten. Wenn ers nicht annnimmt, hat er Pech gehabt. Er muß dich nach deinem Arbeitsvertrag beschäftigen.
kurz und bündig, dein Chef ist ganz klar im Recht.Es bringt dir übrigens wenig,wenn du dagegen angehen willst.Es gibt zig tausende Betriebe in Deutschland,die zw.Wehnachten und Neujahr zu machen,und die Mitarbeiter Zwangsurlaub machen müssen.
warum soll er denn im Recht sein? haben wir keine Rechte?
hätten ja nix gegen "Zwangsurlaub" wenn man es uns früher hätte sagen können, dass man wenigstens noch eine Chance hätte, Urlaubstage zu haben und nicht jetzt zich Minusstd und wir reden nicht von 2-5 Std sondern es läuft auf 45 Std hinaus und das ist nicht korrekt
klar,mir würde das auch nicht passen,aber so ist es im Bundesurlaubsgesetz geregelt.
Ein großer Konfliktherd im Arbeitsverhältnis ist die Frage, ob der Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz sich nach den Wünschen des Arbeitnehmers richtet oder nach dem des Arbeitgebers. Das Bundesurlaubsgesetz ist hier eindeutig: "Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Wenn betriebliche Erfordernisse vorliegen, hat Dein Arbeitgeber das Recht den Urlaub anzuordnen. Schau mal hier:
BUrlG - Einzelnorm