Steht abschlag

Seit dem 01.07 habe ich eine neue Arbeitsstelle. Eigentl. war von vornerein abgemacht, auf nachfrage meines AG bei mir, wann meine anderen Kolleginnen ihr Geld bekämen, dass ich zum 20. jeden Monats mein Geld bekomme. Das hat er nie geregelt bekomme, immer kam er für ein paar Tage in Zahlungsverzug, musste mir das Geld überweisen, bis sich herausstellte, er hat seinen Dauerauftrag immer zum 01. jeden Monats eingestellt. Nachdem gestern wieder kein Geld auf mein Konto war, ich zum zweiten mal mein Konto überzogen habe, war ich wieder bei meinem AG, der total sauer darüber war. Wütend ging er zur gegenüberliegenden Bank, wo sich herausstellte, dass das Geld erst heute ankommt. Desweiteren, änderte er die das Zahlungsdatum auf den 20.12. Nun bringt er mir damit in ordentliche schwulitäten, ich muss jetzt mit meinem lächerlichen Gehalt, zweimal meine laufenden Kosten begleichen. Diesen Monat und am 01.12. Das kann ich gar nicht, dass geht gar nicht. Steht mir da nicht ein Abschlag zu? Kann ich den einfordern? Was mache ich, wenn er sich dem verweigert?

2 Antworten zur Frage

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Steht mir ein Abschlag zu?

Keine Verpflichtung, für dich eine Ausnahme vom betrieblichen Zahlungsplan zu machen.
Da nun aber ziemlich viel Murks auftrat, kannst du dem Chef die Situation darlegen und um einen Abschlag bitten. Der wird aber kaum mehr betragen als was du bis zum Zahlungstag an Arbeitsleistung erbracht hast.
Es ist ja aber nicht mein Fehler, sondern er hat von vornerein die Zahlung au den 01. gelegt, obwohls so nie abgemacht war.
Und nun ändert er es plötzlich auf den 20. um.
Kein Mensch kann seine laufenden Kosten zweimal von 600euro zahlen.
Was mache ich denn nun, wenn ich kein Abschlag erhalte?
Werfe nicht jetzt schon die Flinte ins Korn, sondern lege dir eine passende emotionalose Verhandlungsstrategie zurecht.
Wenn du allerdings in einer Firma beschäftigt bist, die ständig mit Liquidität kämpft, entwerfe Plan B: Freunde oder Verwandte anpumpen.