Steht arbeitslosengeld i

Ich habe im Oktober 2014 meine Ausbildung in der Krankenpflege angefangen und bin voraussichtlich ab dem 31.03. arbeitslos, da ich die Probezeit nicht bestanden habe.

2 Antworten zur Frage

Bewertung: 4 von 10 mit 1632 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Steht mir Arbeitslosengeld I zu?

.Nein:
Beitragspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
Die Hauptvoraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist die folgende: in einer Rahmenfrist, die vor der der Arbeitslosigkeit liegt und die drei Jahre beträgt, muss mindestens 360 Tage beitragspflichtig gearbeitet worden sein, d.h. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt worden sein. Achtung: Ab dem 1. Februar 2006 wird die Anwartschaftszeit nur noch dann erfüllt, wenn man innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren mindestens ein Jahr versicherungspflichtig war.
-
^Nein, für ALG I musst du mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben.
Geh zur Quelle und in diesem Fall zum "Arbeitsamt" und lasse dich beraten, dann kannst du mit den guten Ratschlägen schon kalkulieren, wie sich die Kündigung auf deine Finanzen auswirkt