Arzt abtreibung empfehlen

Ich dachte immer, Ärzte dürfen nur wertneutral beraten und Vor-und Nachteile aufzählen. Aber dürfen sie auch direkt zum Abbruch raten? Wenn ja, mit Quelle bitte.

12 Antworten zur Frage

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Darf ein Arzt eine Abtreibung empfehlen?

Und wie ist es wenn es sich einzig um das Kind dreht, es z.B behindert zur Welt kommen würde?
jeder darf was.meinen oder so.aber es ist immer deine enscheidung
Das Problem ist eben, dass wenn ein Mediziner in weiss vor dir steht und seine Meinung offenlegt, dann sind manche Patienten gerechtfertigter Weise dazu geneigt, die Meinung anzunehmen, weil sie denken, der Arzt wird es schon wissen. Und genau ist eben das, was ein Arzt nicht machen sollte. Er muss dem Patienten alle Möglichkeiten aufzählen und zwar so, dass dieser diese versteht. Er sollte keinen Rat aussprechen
Ein guter Arzt würde niemals eine Wertung in eine Diagnose legen.
Du hast bestimmt genauso wie ich während des Studiums gelernt, dass Ärzte im Sinne von der EBM handeln sollten. Das heisst die bestmöglichste Therapie jeden Einzelnen herausfinden. Der Mediziner ist verpflichtet, dem Patienten alle Ein-, Nach-, und Auswirkungen OBJEKTIV darzustellen.
Auch wenn ein Kind behindert zur Welt kommt, darf der Arzt nicht zur Abtreibung raten. Er hat kein Recht dazu, seine Ansicht auf Patienten zu übertragen, schon gar nicht in einer so einschneidenden Phase. Ein behindertes Kind ist immernoch ein Mensch und niemand sollte über das Leben entscheiden schon gar nicht, wenn man die Nachwirkungen nicht selbst tragen muss.
Auch wenn die Schwangerschaft gesundheitliche Auswirkungen auf die Mutter haben sollte, evetuell sogar ihr Leben gefährdet, so ist der Arzt verpflichtet NUR die möglichen Folgen der Autragung UND des Abbruchs offenzulegen Ohne eine Wertung!
Solange die Patientin in der Lage ist selbst zu entscheiden ist es ihr alleiniges Recht dieses zu tun. Natürlich fragen Patienten Mediziner nach ihrer Meinung, aber aus dem Munde eines guten Arztes würdest du nie die Worte: Ich rate ihnen, an ihrer stelle, oder am besten wäre -hören.
Wir haben die Aufgabe alle Aspekte von Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten offenzulegen und zwar medizinisch gesehen, nicht menschlich.
Ja so ähnlich habe ich mir das auch schon gedacht. Ich bin bei einem schlechten Arzt in der Behandlung, der nichts auf EBM gibt.
Das ist sehr schade, natürlich hat jeder sozusagen "Vorlieben" und führt am liebsten Behandlungen durch, die er für sinnvoll hält, aber es geht nicht um den Arzt, sondern um den Patienten und die Medizin ist nunmal eine Wissenschaft, die auf neusten Erkenntnissen und Erfahrungen beruht. Da ist es sinnvoll, wenn man sich stehts informiert, welche Therapien gerade am wirkungsvollsten sind und nicht an Altem festhält. Und in Zeiten von Cochrane ect ist es ja ein leichtes an neuste Erkenntnisse zu gelangen.
Ich hoffe, du hast jetzt keine gesundheitlichen Nachteile
Hallo, ja gottseidank gibt es auch noch andere Ärzte die sich informieren und die helfen können, auch bei selteneren Erkrankungen-merkwürdigerweise sind dies meist Fachärzte während ich bei Ärzten, die hauptsächlich hausärztlich arbeiten, schlechte Erfahrungen gemacht habe.schade eigentlich.
ich denken das darf er ,wenn das kind schwer behindert zur welt kommt und das kind dannach kein richtiges leben führen kann
http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerschaftskonfliktberatung/schwangerschaftsabbruch-abtreibung.html
2 Beratung
Der Gesetzgeber zitiert die Frau/das Paar nicht vor ein Gremium, das festlegt, ob der Frau die Fortsetzung der Schwangerschaft zugemutet werden kann oder nicht. Er "richtet" nicht und missbraucht die Beratungsstellen auch nicht hierfür. Vielmehr ist er von der Fähigkeit der Frau überzeugt, eine verantwortungsbewußte Entscheidung treffen zu können. Letztendlich kann die Schwangere allein entscheiden, ob sie die Schwangerschaft fortsetzt oder abbricht. Diese Regelung geht davon aus, daß ungeborenes Leben am besten im Einvernehmen mit der Frau und nicht gegen ihren Willen geschützt werden kann. Da der Gesetzgeber den Grundsatz vertritt, daß jedes Kind das Recht auf Leben hat, verpflichtet er die Frau, an einer Beratung teilzunehmen (außer bei den ‚Indikationen'). Diese dient dem Schutz des ungeborenen Lebens und soll die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft ermutigen, Perspektiven für ein Leben mit dem Kind aufzeigen und das Lebensrecht des Ungeborenen in Erinnerung rufen. Ein Schwangerschaftsabbruch kann daher nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommen, wenn durch die Fortsetzung der Schwangerschaft auf die Frau eine Belastung zukommt, die so gravierend ist, daß sie die ihr "zumutbare Opfergrenze" übersteigt. In der Beratung wird über sämtliche finanzielle und soziale Hilfen informiert, die die Fortsetzung der Schwangerschaft erlauben. Ferner wird über die Auswirkungen der Geburt des Kindes oder eines Schwangerschaftsabbruches auf das Leben der Frau/des Partners bzw. der Partnerschaft gesprochen. Schließlich wird auch auf die Gründe eingegangen, weshalb die Frau/das Paar einen Schwangerschaftsabbruch erwägt oder sich hierzu bereits entschlossen hat.
Wenn durch die Schwangerschaft gesundheitliche Bedrohungen für die Mutter entstehen muss ein Arzt zur Abtreibung raten.
Diese gesundheitlichen Bedrohungen können auch seelisch bedingt sein, und damit bleibt einem Arzt sehr viel Spielraum.
darf er. Er darf Dich aber nicht dazu zwingen/erpressen.
darf ich fragen warum du das fragst? meine ärztin hat mir auch geraten eine abtreibung zu machen, jedenfalls meinte sie, sie hätte es getan


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