Ausbruch aus dem Gefängnis - Hat dies keine strafrechtlichen Konsequenzen?

Was sind die rechtlichen und praktischen Konsequenzen eines Gefängnisausbruchs in Deutschland?

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In Deutschland bedeutet ein Gefängnisausbruch nicht unbedingt eine zusätzliche Bestrafung. Überraschend jedoch wahr! Die rechtliche Lage ist komplex. Das Bedürfnis nach Freiheit – es ist tief in der menschlichen Natur verwurzelt. Dabei ergibt sich eine interessante Fragestellung: Wenn ein Häftling ohne Gewalt ausbricht – bleibt er straffrei?

Zunächst einmal – ja, tatsächlich gibt es in vielen Fällen keine Strafe für den blossen Ausbruch. Eine Person die aus einem Gefängnis flieht hat nicht unbedingt mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen vorausgesetzt es kommt zu keinerlei gewalttätigen Auseinandersetzungen oder weiteren Sachbeschädigungen. Freiheitsrechte gelten für alle Menschen, einschließlich jener die ihre Strafe verbüßen.

Allerdings ist es wichtig – darauf hinzuweisen, dass es dennoch strafvollzugsrechtliche Konsequenzen geben kann. Ein verstandsnahrendes Beispiel: Ein Häftling der nach seinem Ausbruch gefasst wird, könnte von nun an sehr strenge Auflagen durch die Justizvollzugsanstalt erhalten. Wieder daheim in der Anstalt – wird meist das Vertrauen der Aufseher auf die Probe gestellt. Solch ein Vorfall wird in der Akte vermerkt; der mögliche Nachteil – eine vorzeitige Entlassung könnte in weite Ferne rücken.

Wagt ein Inhaftierter die Flucht ins Ausland und kehrt zurück – man sollte wissen, es drohen bei der Heimkehr erhebliche Risiken. Die Justiz hat das Recht – ihn sofort bei Rückkehr zu verhaften. Unterschiedliche Faktoren beeinflussen die Entscheidung dabei – hier spielen die Umstände und die Einschätzung der Behörden eine zentrale Rolle. Statistisch gesehen könnte die Flucht ´ ebenso wie einige Studien zeigen ` die Chancen auf vorzeitige Entlassungen signifikant verringern.

Zudem: Während des Ausbruchs müssen Häftlinge aufpassen. Wird Gewalt angewendet oder Sachbeschädigungen begangen – ohne Zweifel, dies führt zu weiteren strafrechtlichen Konsequenzen. Ein Ausbruch bleibt nicht ohne Folgen wenn der Fliehende eine andere Straftat begeht. Daher – der Ausbruch an sich mag unbestraft sein, allerdings die Umstände spielen die Hauptrolle.

Zusammenfassend – es besteht ein gewisser Reiz und zugleich Risiko in der Aktion des Ausbruchs. Das gleiche musste ebenfalls ein amerikanischer Gefangener erfahren der im Jahr 2020 flüchtete freilich ohne gewalttätig zu sein – ihm wurde eine Ermessensentscheidung getroffen die seine Entlassungschancen beeinträchtigte. Die Botschaft ist klar: Ein Ausbruch klingt verlockend die Konsequenzen jedoch könnten unverhofft hart zuschlagen.

Wichtig bleibt also: Dass Häftlinge die Spielregeln des Strafvollzugs verinnerlichen. Der Ausbruch könnte zwar an sich nicht strafbar sein doch die Herausforderungen die damit einhergehen sollten niemals unterschätzt werden.






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