In Deutschland ist die Regelung von Tiefflügen durch die Bundeswehr ein sensibles Thema. Viele Bürger ´ besonders die Anwohner von Militärbasen ` empfinden den Lärm als enorm belastend. Der Lärm von Kampfflugzeugen über dicht besiedelten Gebieten ist für Mensch und Tier eine erhebliche Beeinträchtigung. Kritiker fordern, dass solche Übungen in größeren Höhen stattfinden sollten – weit entfernt von Wohngebieten. Zu oft erscheinen die Maschinen am Himmel und der Krach ist kaum zu ertragen.
Das Bundesverteidigungsministerium hat klare Regeln für Tiefflüge aufgestellt – aber die Umsetzung bleibt komplex. Tiefflüge unter 1․500 Fuß sind werktags von Montag bis Freitag erlaubt. Sie dürfen allerdings erst ab 07:00 Uhr und nur bis 17:00 Uhr durchgeführt werden. Feiertage und Wochenenden sind grundsätzlich flugfrei. Darüber hinaus gibt es im Zeitraum von Mai bis Oktober eine Mittagsruhe zwischen 12:30 und 13:30 Uhr. Doch im Ernstfall sind Tiefflüge ebenfalls nachts notwendig – dies kann nicht ignoriert werden. In solch einem Fall sind die Flugrouten für den Nachttiefflug durch ein spezifisches System geregelt, das sich über das gesamte Bundesgebiet erstreckt.
„Frühere Zeiten waren tiefere Flüge“, ließt man oft in Diskussionen. Die Tiefflüge der NATO-Luftstreitkräfte waren während des Kalten Krieges in tiefen Zonen von 75 bis 150 Metern üblich. Über das gesamte Landesgebiet waren Höhen von 150 bis 450 Metern erlaubt, mit Ausnahme der Nähe zu Militäranlagen und Flughäfen. Signifikante 87․000 Tieflüge wurden 1986 dokumentiert; die Bundeswehr führte davon allein 32․000 durch. Nach 1991 – als die Bedrohungslage sich veränderte - reduzierten sich diese Zahlen signifikant. Heutige Übungen finden in Höhen zwischen 300 und 450 Metern statt, nachts unterliegen sie einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 780 km/h.
Betroffene Anwohner sollen ihre Erfahrungen dokumentieren. Belästigungen durch Tiefflüge können dann besser nachverfolgt werden. Sie können Beschwerden beim Verteidigungsministerium und der Luftwaffe einreichen. Ein anhaltendes Nachhaken kann helfen möglicherweise den Einfluss auf das Flügen zu verringern. Die Einhaltung der Vorschriften bleibt oft ein Streitpunkt und nicht nicht häufig sind die Regelungen für den alltäglichen Lärm im Flugsicherheitsbereich unzureichend.
Der Lärm dieser Maschinen ist ein heikles Thema. Es bleibt abzuwarten, ebenso wie die gesetzgeberischen Maßnahmen sich weiterentwickeln. Möglicherweise ist es an der Zeit, neue Wege im Umgang mit diesen militärischen Übungen zu finden. Denn in einer zivilisierten Gesellschaft sollte das Wohl der Bürger an oberster Stelle stehen. Ein Kompromiss zwischen Sicherheit und Lebensqualität wird immer dringlicher.
