„Paketpuzzle mit abgelaufenem Ausweis – Was tun?“

„Was sind die rechtlichen Grundlagen für die Aushändigung von Paketen bei abgelaufenem Ausweis?“

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Der Erhalt eines Pakets kann zu einer Herausforderung werden. Besonders wenn der Ausweis abgelaufen ist ebenso wie in dem vorliegenden Fall. Ein gelber Zettel im Briefkasten weckt zunächst die Vorfreude auf das Paket. Der daraufhin besuchte Postschalter wird jedoch zur Stolperfalle. Die Aushändigung des Pakets verweigert die Mitarbeiterin – und zwar wegen des ungültigen Ausweises. Ist das rechtens? Schauen wir uns die Details an.


Zunächst ist es wichtig zu klären, ob das Paket eine Alters- und Identitätsprüfung verlangt. Handelt es sich ummit Altersbeschränkung, dann hat die Mitarbeiterin keine Wahl – sie muss die Übergabe verweigern. Es ist unbestreitbar – dass in solchen Fällen der Führerschein oder eine Vollmacht nicht akzeptiert werden. Bestimmte Pakete, etwa solche die Inhalte ab 18 Jahren enthalten, unterliegen strengen Vorschriften – hier ist der gültige Ausweis unabdingbar.


Ein interessanter Fakt: Laut den aktuellen Vorschriften der Deutschen Post dürfen Pakete die auf Altersverifikationen basieren, nur an den angegebenen Empfänger ausgehändigt werden. Wer also nicht rechtzeitig seinen Ausweis erneuert hat der ist in einer schwierigen Situation. Aber ebenfalls die Angestellten am Schalter müssen geschult sein und sollten nicht die Ausgabe von sonstigen Paketen verweigern. Laut einer Quelle habe ich erfahren, dass der Führerschein ähnlich wie als gültiger Ausweis zählt – dies sollte in solchen Fällen Problemlösungen bieten.


Die Beschäftigung mit dieser Thematik zeigt weitere Optionen auf. Es gibt stets die Möglichkeit jemanden zu bevollmächtigen. Ein Freund oder Bekannter könnte also dein Paket abholen. Diese Option ist jedoch nicht immer verfügbar. Bei bestimmten Aufträgen kann die persönliche Abholung durch den Empfänger Pflicht sein – selbst mit einer Vollmacht geht dann nichts. In einem solchen Fall bleibt nur wenig zu tun.


Es wird empfohlen, möglichst schnell einen neuen Ausweis zu beantragen. Eine vorläufige Variante kann oft innerhalb kürzester Zeit ausgestellt werden. Eine andere umsetzbare Lösung: den Führerschein zur Post mitzunehmen. Das hat in der Vergangenheit vielen geholfen.


Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Rückweisung am Postschalter tatsächlich rechtens ist. Ein abgelaufener Ausweis ist nicht gültig. Der Gesetzgeber sieht vor – dass in solchen Fällen keine Aushändigung erfolgen muss. Rechtlich gesehen gibt es also nichts das die Post dazu zwingt das Paket auszugeben, solange kein erfolgreichgültiger Identitätsnachweis vorgelegt wird. Daher bleibt jedem Besteller nur die Möglichkeit sich rechtzeitig um seine Ausweisdokumente zu kümmern und Alternativen wie den Führerschein zu nutzen.