Baukindergeld für nicht leibliche Kinder?

Kann mein Freund Baukindergeld beantragen, obwohl er weder Eigentümer meines Hauses ist noch leiblicher Vater meiner Kinder?

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Nein, dein Freund kann kein Baukindergeld für deine nicht leiblichen Kinder beantragen, solange er weder Eigentümer deines Hauses ist noch mit dir verheiratet ist. Das Baukindergeld ist eine staatliche Förderung die Familien beim Kauf oder Bau eines Eigenheims unterstützt. Es zielt darauf ab – Familien mit Kindern den Traum vom eigenen Zuhause zu verwirklichen.

Um das Baukindergeld zu erhalten müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Eine dieser Voraussetzungen ist – dass mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt der Antragsteller lebt und für dieses Kind Kindergeld bezogen wird. Da es sich bei den Kindern um deine nicht leiblichen Kinder handelt, besteht keine rechtliche Verbindung zwischen ihnen und deinem Freund. Daher ist er nicht berechtigt – das Baukindergeld für sie zu beantragen.

Zusätzlich muss das Haus, für das das Baukindergeld beantragt wird, zu mindestens 50 % im Eigentum des Antragstellers oder seines Ehepartners stehen. Da du jedoch nicht möchtest, dass dein Freund Eigentümer des Hauses wird und ebenfalls nicht im Grundbuch eingetragen werden soll, erfüllt ihr auch diese Voraussetzung nicht.

Es ist wichtig zu beachten: Dass die genauen Voraussetzungen und Bedingungen für das Baukindergeld je nach Bundesland variieren können. Es empfiehlt sich daher die genauen Richtlinien und Kriterien beim zuständigen Baukindergeldamt oder auf der offiziellen Website des Bundesministeriums für Inneres, Bau und Heimat zu überprüfen.

Insgesamt gilt: Dass das Baukindergeld für Familien gedacht ist die ein eigenes Zuhause für ihre Kinder schaffen möchten. Es setzt voraus – dass die Kinder im Haushalt der Antragsteller leben und diese auch finanziell für die Kinder sorgen. Da dein Freund weder Eigentümer des Hauses ist noch eine rechtliche Beziehung zu deinen Kindern hat, steht ihm das Baukindergeld nicht zu.

Es sei jedoch angemerkt, dass eine Heirat und eine mögliche Änderung der Eigentumsverhältnisse die Situation ändern könnte. Solltet ihr in Zukunft heiraten und dein Freund das Haus mit dir gemeinsam kaufen, könnten unter den gegebenen Umständen Baukindergeld beantragen. Es ist jedoch wichtig – sich vorher über die genauen Bedingungen und Voraussetzungen zu informieren.






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