Die Frage, ob jeder Polizeiwagen mit einem mobilen Prüfstand ausgestattet ist, stellt sich oft in Verbindung mit Verkehrskontrollen. Die Antwort auf diese Frage ist klar - Nein, nicht jeder Streifenwagen hat solch eine Ausrüstung dabei. Nur eine spezielle Einheit ´ der Verkehrsdienst ` darf geprüfte Geschwindigkeitsmessungen durchführen. Ein normaler Streifenwagen der auf Streife geht, hat keinen mobilen Prüfstand – der Platz für andere wichtige Geräte ist begrenzt und die Beamten sind ebenfalls nicht identisch geschult.
Jeder denkt, er entkommt der Kontrolle. Die Realität zeigt jedoch: Dass die Polizei auch ohne Prüfstand Geschwindigkeiten erfassen kann. Ein Radargerät oder ein Lasermessgerät sind häufig im Einsatz. Potenziell wird ein Fahrzeug bei Verdacht auf Geschwindigkeitsüberschreitung auch zu einem TÜV gebracht – fernab von den mobilen Prüfständen.
Zusätzlich führen Streifenwagen oft technische Geräte wie BTM-Labore mit sich welche zur Feststellung von Drogenmissbrauch dienen. Manche Streifenwagen haben auch Lebensberater an Bord die den Fahrern von Kleinkrafträdern wichtige Informationen über die rechtlichen Konsequenzen ihrer Geschwindigkeit geben können. Ein überhöhter Temposatz zieht immer schwerwiegende rechtliche Folgen nach sich.
Was passiert, wenn jemand mit einem aufgebohrten Mofa oder einer veränderten Maschine von der Polizei erwischt wird? Ist der Roller frisiert wird nicht gezögert ein Abschleppdienst zu alarmieren. Der Fahrer muss dann nicht nur die Abschleppkosten tragen – auch eine empfindliche Geldstrafe und ein potenzieller Führerscheinentzug drohen. Es ist nicht übertrieben zu sagen, dass solche Maßnahmen ins Geld gehen können.
Junge Fahrer die glauben, sie könnten mit ihrem Mofa 80 km/h erreichen, sollten darüber nachdenken. Ein Mofa ist lediglich für eine maximale Geschwindigkeit von 25 km/h zugelassen. Das Fahren ohne entsprechende Fahrerlaubnis stellt eine Straftat dar – das bedeutet Punkte in Flensburg und potenziell einen Ausschluss von der Führerscheinprüfung. Der Versicherungschutz bei einem Unfall könnte ähnlich wie hinfällig werden. In den meisten Fällen wird eine Mofa-Versicherung nicht für ein Motorrad oder Kleinkraftrad gelten.
Abschließend ist es ratsam, solche riskanten Fahrten zu vermeiden. Wer denkt ´ er sei clever ` wird oft bitter bestraft. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis – und das Frisieren von Rollern sind keine Kavaliersdelikte. Das unerlaubte Fahren kann auch die Eltern treffen da sie möglicherweise für die Handlungen ihrer Kinder verantwortlich gemacht werden können. Plötzlich findet man sich in einer rechtlichen Misere wieder – und die Konsequenzen ziehen lange Schatten.
Die Ermahnung ist eindeutig: Es ist nicht lohnenswert Risiken einzugehen in der Hoffnung nicht erwischt zu werden. Die Überwachung ist umfassend und die Kontrollmechanismen sind vielfältig. Und man könnte sagen – jeder krumme Weg führt letztlich in eine Sackgasse.
