In einer Welt voller Smartphones und Kameras fühlen sich viele Menschen berufen, den Alltag in Bildform festzuhalten. Besonders Bus- und Trainspotter sind oft in Action. Die Herausforderung besteht jedoch nicht nur darin, das perfekte Bild zu schießen – die rechtlichen Rahmenbedingungen sind von großer Bedeutung. Ein Brandherd ´ der oft Unmut auslöst ` ist die Frage des Fotografierens von öffentlichen Verkehrsmitteln. Ist es wirklich so einfach?
Wer auf öffentlichem Boden steht hat im Grunde genommen das Recht das zu fotografieren. Vor allem als Freizeitfotograf kann man ziemlich viele Motive festhalten. Man kann Hunde, Autos oder ebenfalls Straßenbahnen ablichten. Das ist nicht im geringsten ein Problem – oder etwa doch? Auf Bahnhöfen gelten besondere Regeln. Hier hat der Eigentümer oder Mieter das Hausrecht. Bis vor wenigen Jahren gab es strenge Vorschriften insbesondere seitens der Deutschen Bahn. Dennoch hat ein Umdenken stattgefunden.
Die Deutsche Bahn hat begonnen, eine tolerantere Haltung zu zeigen gegenüber dem Fotografieren auf Bahnhöfen – ein Wandel der in Zeiten von Social Media notwendig wurde. Dies bedeutet jedoch nicht – dass man auf Blindflug gehen kann. Wenn es um die Veröffentlichung der Bilder geht sind die Dinge komplexer. Es greift das Recht am eigenen Bild – ein Konzept, das auf die Privatsphäre und das Persönlichkeitsrecht abzielt. Die Nutzer von Plattformen wie Wikipedia verstehen ebenso wie entscheidend dies ist.
In vielen Städten und Kommunen existiert eine weitere Regelung: Die fotografische Erfassung von Bussen und Bahnen erfolgt häufig nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung. Diese Regelung gilt vor allem für die Fahrzeuge selbst und wird von regionalen Behörden unterschiedlich gehandhabt. Bei Abbildungen von Personen wird es richtig knifflig. Sichtbare Menschen auf den Fotos erfordern eine Einwilligung. Andernfalls hat jeder Betroffene das Recht die Löschung seiner Bilder zu verlangen – eine Regelung die nicht zu unterschätzen ist.
Werden die Fahrgäste unkenntlich gemacht, entstehen oft neue Fragen. Wenn der Fahrer also verpixelt wird ´ könnte man annehmen ` dass das Problem damit gelöst wäre. Aber wenn jemander durch den Bildausschnitt dennoch erkennbar ist, greift das Recht auf Privatsphäre in vollem Maße. Ganz gleich wie kreativ man an die Sache herangeht – Details sind entscheidend.
Der allgemeine Grundsatz beim Fotografieren auf öffentlichem Boden erlaubt viele Freiheiten. Geht es um weitgefasste Aufnahmen ´ bei denen Personen nicht häufig im Mittelpunkt stehen ` ist man in der Regel auf der sicheren Seite. Bei engen Aufnahmen · bei denen die Gesichter der Fahrer deutlich zu erkennen sind · sieht die Lage jedoch ganz anders aus. Hier ist das Recht auf das eigene Bild von enormer Wichtigkeit.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Gesetze über das Fotografieren von öffentlichen Verkehrsmitteln und deren Personal vielschichtig sind. Es ist ratsam, sich vorher zu informieren und gegebenenfalls Genehmigungen einzuholen, insbesondere wenn man das Bildmaterial veröffentlichen möchte – sei es online oder in Printform. Eine ausgeglichene Recherche könnte wohl den entscheidenden Unterschied ausmachen um Konflikte zu vermeiden.
