"Die rechtlichen Rahmenbedingungen bei Fahrkartenkontrollen im öffentlichen Nahverkehr"

Welche Rechte und Pflichten haben Fahrgäste bei Fahrkartenkontrollen, und wie dürfen Kontrolleure vorgehen?

Uhr
In der Welt des öffentlichen Nahverkehrs gibt es viele Regeln und Vorschriften. Wenn ein Fahrgast mit einer nicht gültigen Fahrkarte fährt legt er sich in die Hände der Kontrolleure. Ein aktuelles Beispiel zeigt das Dilemma: Ein junger Mann ohne eigenen Ausweis wird beim Fahren mit der geliehenen Fahrkarte eines Freundes erwischt. Die Kontrolleure fordern 40 💶 von ihm – doch ist das rechtens?

Das Beförderungserschleichen, ebenso wie es im juristischen Jargon heißt, beschreibt den Vorgang, bei dem jemand einen öffentlichen Verkehrsdienst in Anspruch nimmt, ohne dafür korrekt zu zahlen. Die Kontrolleure sind dadurch im Recht. Sie können nach dem Ausweis fragen, denn jeder Nutzer des Nahverkehrs ist verpflichtet, sich auf Verlangen auszuweisen – das gilt ebenfalls für Kinder. Ein weiterer Aspekt ist – dass die meisten ausgestellt Fahrkarten nicht übertragbar sind. Beispiel: Handelt es sich um eine Monats- oder Jahreskarte, darf nur der rechtmäßige Besitzer diese nutzen. Nutzung einer fremden Karte = keine gültige Fahrkarte.

Der junge Mann in dieser Geschichte hat durch das Ausleihen der Karte die Vorschriften missachtet. Die Kontrolleure hätten ihn auch anzeigen können jedoch sie wählten stattdessen die mildere Variante der Geldstrafe. Wer die 40 Euro nicht bezahlt – muss sich langfristig auf zusätzliche Kosten gefasst machen. Die Sache eskaliert schnell. Zunächst gibt es eine Anzeige die dann möglicherweise zur Kontaktaufnahme eines Inkassobüros führen könnte. Die möglichen Zusatzkosten sind erschreckend. Gerichtsverfahren, weitere Gebühren und Kosten könnten schnell in die Höhe schießen.

Die rechtlichen Grundlagen sind klar – die Kontrolleure handeln in ihrem Recht und das fragt in der Regel nach dem Ausweis. Ein junger Mensch ohne einen Ausweis kann in der Tat festgehalten werden. Es ist richtig von den Kontrolleuren: Dass sie die Personalien feststellen wollen. Wer alt genug ist, wird rechtlich zur Verantwortung gezogen; das Mindestalter beträgt 14 Jahre.

Ein wichtiger Punkt ist: Während die Kontrolleure durchaus Nachweise verlangen können, obliegt es dem Nutzer die spezifischen Rechte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen seines Verkehrsbetriebes sorgfältig zu studieren. Darin steht klar: Wer mit einem Reiseausweis fährt, muss ihn auch vorzeigen können. Ohne Ausweis gibt es allerdings zusätzliche Probleme.

Die Kontrolleure sind dazu ausgebildet mit solchen Situationen umzugehen. Künftig sollte sich jeder ´ der sich in den öffentlichen Verkehr begibt ` möglichst ebendies mit den geltenden Regelungen vertraut machen. Oberstes Gebot bleibt jedoch – nicht mit einer fremden Fahrkarte zu reisen. Auch wenn der Drang besteht, kurzfristig Geld zu sparen sind die einmal genannten Kosten nicht nur einfach zu vermeiden allerdings sie zeigen zudem deutlich, dass Ordnung im öffentlichen Verkehr den Ton angibt. Das Fazit könnte klarer kaum sein: Es ist besser, im Vorfeld die eigene Fahrkarte zu prüfen – das gilt auch im Sinne der rechtlichen Vertretung im Nahverkehr.






Anzeige