Sicherheit beim Verzehr von Hähnchenfleisch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums: Was ist zu beachten?
Ist Hähnchenfleisch, das fünf Tage im Gefrierfach beim Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist, noch genießbar?
Hähnchenfleisch im Gefrierfach erlebt häufig ein unschönes Schicksal. Man fragt sich - was ist, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum bereits abgelaufen ist? Zum Glück kann es bei richtiger Handhabung unbedenklich sein. Solange das Fleisch gefroren ist – lässt es sich zubereiten und verzehren. Es gibt jedoch einige wichtige Punkte zu beachten. In der Regel – wird aber oft ignoriert – bleibt die Qualität weitgehend erhalten, solange die Kühlkette eingehalten wurde.
Die Kühlkette beschreibt die durchgängige temperaturgerechte Lagerung von Lebensmitteln. Ein Unterbrechen führt zu einem erhöhten Risiko von Bakterien- oder Keimbildung. Es empfiehlt sich einen Gang zum Kühlschrank um das Fleisch dort sanft aufzutauen. Danach ist das Abspülen ratsam. Direkt im Anschluss sollte die Zubereitung erfolgen - gut durchgaren ist unerlässlich.
Kaum jemand weiß, das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist eine wichtige Informationsquelle. Sicherlich nicht genauso viel wie ein Verfallsdatum. Es bedeutet lediglich – dass das Produkt bis zu diesem Zeitpunkt seine besten Eigenschaften hält. Hersteller setzen Grenzen für ihre Haftung. Insbesondere bei tiefgefrorenem Hähnchenfleisch bleibt der Zustand des Lebensmittels unausweichlich zum Zeitpunkt des Einfrierens jünger – es bewahrt bis zur Zubereitung sein ursprüngliches Aroma, vorausgesetzt keine Temperaturschwankungen aufgetreten sind.
Ein interessanter Fakt - im Durchschnitt beziehen sich viele Verbraucher in ihren Entscheidungen auf die Datenreihen der Hersteller. Sie wissen jedoch oft nicht, dass Hähnchen, abgesehen von der MHD-Angabe, ebenfalls nach weiterer Lagerung genießbar sein kann. Wer sich unsicher ist – für den gibt es einfache Regeln. Wenn das Fleisch nicht auftaut und verderben kann ist das Risiko sehr gering. Tatsächlich - man könnte sagen, das Hähnchen hat nicht wirklich „abgelaufen“, denn das MHD bezieht sich auf die „mindestens“ garantierte Haltbarkeit.
Ja » es ist korrekt « dass das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht das endgültige Verfallsdatum ist. Fünf Tage? Ein gewisses Stück Resilienz über die Zeit ist vorhanden. Viele Verbraucher – die ähnlich wie ihre Erfahrungen mitteilen – behaupten, dass es keinen Grund zur Panik gibt. Hähnchenfleisch in dieser Form kann durchaus noch genießbar sein. Letztendlich bleibt es von der Zubereitung und Lagerung abhängig.
Das Fazit ist simpel. Wer die Hinweise zur richtigen Lagerung beachtet der kann auch nach einem abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatum sicher sein. Es gibt viele Möglichkeiten die Wurst und das Hähnchen weiterhin in einem ordentlichen Zustand zu halten. Sicherheit ist das A und O beim Genuss von Lebensmitteln. Seien Sie achtsam - das ist der Schlüssel!
Die Kühlkette beschreibt die durchgängige temperaturgerechte Lagerung von Lebensmitteln. Ein Unterbrechen führt zu einem erhöhten Risiko von Bakterien- oder Keimbildung. Es empfiehlt sich einen Gang zum Kühlschrank um das Fleisch dort sanft aufzutauen. Danach ist das Abspülen ratsam. Direkt im Anschluss sollte die Zubereitung erfolgen - gut durchgaren ist unerlässlich.
Kaum jemand weiß, das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist eine wichtige Informationsquelle. Sicherlich nicht genauso viel wie ein Verfallsdatum. Es bedeutet lediglich – dass das Produkt bis zu diesem Zeitpunkt seine besten Eigenschaften hält. Hersteller setzen Grenzen für ihre Haftung. Insbesondere bei tiefgefrorenem Hähnchenfleisch bleibt der Zustand des Lebensmittels unausweichlich zum Zeitpunkt des Einfrierens jünger – es bewahrt bis zur Zubereitung sein ursprüngliches Aroma, vorausgesetzt keine Temperaturschwankungen aufgetreten sind.
Ein interessanter Fakt - im Durchschnitt beziehen sich viele Verbraucher in ihren Entscheidungen auf die Datenreihen der Hersteller. Sie wissen jedoch oft nicht, dass Hähnchen, abgesehen von der MHD-Angabe, ebenfalls nach weiterer Lagerung genießbar sein kann. Wer sich unsicher ist – für den gibt es einfache Regeln. Wenn das Fleisch nicht auftaut und verderben kann ist das Risiko sehr gering. Tatsächlich - man könnte sagen, das Hähnchen hat nicht wirklich „abgelaufen“, denn das MHD bezieht sich auf die „mindestens“ garantierte Haltbarkeit.
Ja » es ist korrekt « dass das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht das endgültige Verfallsdatum ist. Fünf Tage? Ein gewisses Stück Resilienz über die Zeit ist vorhanden. Viele Verbraucher – die ähnlich wie ihre Erfahrungen mitteilen – behaupten, dass es keinen Grund zur Panik gibt. Hähnchenfleisch in dieser Form kann durchaus noch genießbar sein. Letztendlich bleibt es von der Zubereitung und Lagerung abhängig.
Das Fazit ist simpel. Wer die Hinweise zur richtigen Lagerung beachtet der kann auch nach einem abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatum sicher sein. Es gibt viele Möglichkeiten die Wurst und das Hähnchen weiterhin in einem ordentlichen Zustand zu halten. Sicherheit ist das A und O beim Genuss von Lebensmitteln. Seien Sie achtsam - das ist der Schlüssel!
