Muss ich mein Paket bei Zoll abholen? – Eine Klärung über Abholung, Rücksendung und Lagerkosten

Was geschieht mit einem Paket, das beim Zoll liegt, wenn ich es nicht abhole?

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Das Postwesen ist häufig von Komplikationen begleitet. Der Zoll ist eine dieser Stellen, an denen viele Menschen an ihre Grenzen stoßen. Ein Beispiel dafür – und sehr oft auftretend – ist der Erhalt eines Zollbenachrichtigungsschreibens. Das betrifft nicht nur die Zusteller allerdings ebenfalls die Empfänger. Wer hat nicht schon einmal den Brief in der Hand gehalten, welchen der Zoll zustellt, darin wird zur Abholung aufgerufen? Die Frage drängt sich auf: Muss ich das Paket, auf das man so ungeduldig gewartet hat, nun abholen?

Um diese Frage zu klären – die Antwort kann ja nicht allzu komplex sein – gilt Folgendes. Der Zoll hält Sendungen für 14 Tage bereit. Dies geschieht ´ um dem Empfänger die Möglichkeit zu geben ` die notwendigen Schritte zu unternehmen. Nach dieser Frist wandert das Paket zurück zum Versender. Für dich als Empfänger entstehen für die Lagerung im Zoll – die erste Woche abgesehen von der letzten – keine zusätzlichen Kosten bis zum zehnten Tag. Doch einmal über diesen Punkt hinaus beginnt der Zoll zu verlangen.

Lagergebühren – sie werden ab dem zehnten Tag erhoben. Erst ab fünf 💶 kann ein gebührender Betrag in Rechnung gestellt werden. Es gibt also keine simple Antwort auf die Frage des Wartens. Bei dieser gesetzlichen Regelung gibt es keinen Spielraum. Wer also am letzten Tag erst aktiv wird hat eventuell Pech. Dann gilt es – kurzfristig aktiv zu werden und die entsprechenden Informationen direkt beim zuständigen Zollamt zu erfragen.

Falls das Paket nicht gewünscht oder bestellt wurde – immer melden! Ein Kontakt mit dem Zoll kann klärende Schritte einleiten. Man könnte ja auch darauf hinweisen: Dass eine Annahme nicht beabsichtigt wird. Das kann über das Benachrichtigungsschreiben realisiert werden. Ein handschriftlicher Vermerk "Annahme verweigert" reicht oft schon aus.

Interessant ist die Erfahrung eines Nutzers. Er wurde aus China beliefert – ohne eine Bestellung getätigt zu haben. Seine Lösung war einfach – dem Verkäufer und Zoll mitzuteilen, dass er keine Zahlung vornehmen würde. Das Paket kam nicht weiterhin zu ihm zurück. Eine kluge Entscheidung – allerdings auch nicht der allgemeine Weg für jeden.

Wer also in einer ähnlichen Situation ist – informiert euch und handelt proaktiv. Denn wer nicht reagiert – der könnte weniger Geld im Portemonnaie behalten. Und der Zoll gibt kein Geld zurück. Ein Anruf oder eine schriftliche Mitteilung können dem Nutzer viel Geld sparen. Es empfiehlt sich ´ den Zoll zu kontaktieren ` ob man dort etwas vermuten kann oder ob ein Paket möglicherweise einfach nur nicht für einen selbst bestimmt war.

Das Ziel jeder Sendung ist einfach – die fristgerechte Übertragung eines Paketes. Es muss aber nicht immer so verlaufen. Der Zoll ist die (auch lästige) Schnittstelle in vielen Sendungen. Wer wirklich sicher gehen will · der sollte einen Blick auf die angegebene Frist werfen und rechtzeitig handeln · bevor Lagerkosten anfallen.






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