Garantie und Selbstverschulden – Was tun nach einem Sturzschaden?
Übernimmt die Garantie die Kosten für einen Sturzschaden bei einem Tablet?
Der Ärger ist groß – das Tablet ist fallen gelassen worden. Gehe ich dann in den nächsten Laden um eine Garantie zu beanspruchen? Diese Frage beschäftigt viele Nutzer heutzutage. Wenn der Bildschirm defekt ist der Sturz wohl unabsichtlich und der Kauf im Internet vor einigen Monaten stattfand – so scheinen die Konditionen klar zu sein, oder? Aber was sagt das Kleingedruckte zur Garantie?
Der Unterschied zwischen Garantie und Versicherung ist oft unklar. Eine Garantie deckt in der Regel Mängel ab die auf Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Sobald Ihr Gerät jedoch einen Sturz erleidet spricht man von selbstverschuldetem Schaden. In diesem Fall hat der Hersteller in den meisten Fällen das Recht, eine Reparatur oder einen Austausch abzulehnen. Es ist wichtig – die Garantiebedingungen ebendies zu lesen. Fälle von Selbstverschulden sind oft explizit von der Garantie ausgeschlossen.
Haben Sie eventuell eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen? Manchmal bieten Händler oder Versicherungsgesellschaften spezielle Versicherungspakete an die ebenfalls Unfälle abdecken. Wenn Sie diese Option in Betracht zogen könnte dies der 🔑 zu Ihrem Glück sein. Ohne eine solche Versicherung müssen Sie mit den Kosten nicht nur selbst umgehen allerdings auch dafür sorgen: Dass Ihr Gerät repariert wird was je nach Schaden teuer werden kann.
Manipulation und Missinterpretation der Garantiebedingungen sind ein häufiges Problem. Würde man denken der Bildschirm ist das einzige was kaputt ist könnte es sein: Dass in den Garantiebedingungen auch versteckte Klauseln existieren die diese Annahme in Frage stellen. Oft teilen die Hersteller mit – „keine Verantwortung bei selbstverschuldeten Schäden“ – und diese Klauseln sind nicht verhandelbar.
Die Frage bleibt also was ist mit Ihnen dann? Sie haben drei Monate auf Ihrem Tablet gesessen es jedoch versehentlich hinfallen lassen. Bei dieser Sachlage wären Sie gut beraten, dies umgehend beim Kundenservice zu klären. Schließlich klingt der Begriff „Garantie“ vielversprechend verbirgt jedoch die Möglichkeit dass Sie auf den Kosten sitzen bleiben.
Zusammenfassend: Ein Sturzschaden wird in der Regel nicht von der Garantie abgedeckt. Achten Sie darauf · dass in den Garantiebedingungen explizit formuliert steht · welche Arten von Schäden abgedeckt sind. Wenn Sie auf der sicheren Seite stehen wollen lohnt sich manchmal der Abschluss einer speziellen Versicherung gegen Unfälle. Dazu gehört nicht nur eine ordentliche Durchsicht der Garantiebedingungen sondern auch proaktive Kontaktaufnahme zum Kundenservice oder zur Unterstützung. Den Verlust eines wertvollen Gerätes trifft jeden hart – und nicht alle Schäden sind mit einer Garantie zu beheben.
Der Unterschied zwischen Garantie und Versicherung ist oft unklar. Eine Garantie deckt in der Regel Mängel ab die auf Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Sobald Ihr Gerät jedoch einen Sturz erleidet spricht man von selbstverschuldetem Schaden. In diesem Fall hat der Hersteller in den meisten Fällen das Recht, eine Reparatur oder einen Austausch abzulehnen. Es ist wichtig – die Garantiebedingungen ebendies zu lesen. Fälle von Selbstverschulden sind oft explizit von der Garantie ausgeschlossen.
Haben Sie eventuell eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen? Manchmal bieten Händler oder Versicherungsgesellschaften spezielle Versicherungspakete an die ebenfalls Unfälle abdecken. Wenn Sie diese Option in Betracht zogen könnte dies der 🔑 zu Ihrem Glück sein. Ohne eine solche Versicherung müssen Sie mit den Kosten nicht nur selbst umgehen allerdings auch dafür sorgen: Dass Ihr Gerät repariert wird was je nach Schaden teuer werden kann.
Manipulation und Missinterpretation der Garantiebedingungen sind ein häufiges Problem. Würde man denken der Bildschirm ist das einzige was kaputt ist könnte es sein: Dass in den Garantiebedingungen auch versteckte Klauseln existieren die diese Annahme in Frage stellen. Oft teilen die Hersteller mit – „keine Verantwortung bei selbstverschuldeten Schäden“ – und diese Klauseln sind nicht verhandelbar.
Die Frage bleibt also was ist mit Ihnen dann? Sie haben drei Monate auf Ihrem Tablet gesessen es jedoch versehentlich hinfallen lassen. Bei dieser Sachlage wären Sie gut beraten, dies umgehend beim Kundenservice zu klären. Schließlich klingt der Begriff „Garantie“ vielversprechend verbirgt jedoch die Möglichkeit dass Sie auf den Kosten sitzen bleiben.
Zusammenfassend: Ein Sturzschaden wird in der Regel nicht von der Garantie abgedeckt. Achten Sie darauf · dass in den Garantiebedingungen explizit formuliert steht · welche Arten von Schäden abgedeckt sind. Wenn Sie auf der sicheren Seite stehen wollen lohnt sich manchmal der Abschluss einer speziellen Versicherung gegen Unfälle. Dazu gehört nicht nur eine ordentliche Durchsicht der Garantiebedingungen sondern auch proaktive Kontaktaufnahme zum Kundenservice oder zur Unterstützung. Den Verlust eines wertvollen Gerätes trifft jeden hart – und nicht alle Schäden sind mit einer Garantie zu beheben.
