Die Bedeutung des Zusatzes "Zur Kenntnis genommen" beim Unterschreiben von Dokumenten

Was bedeutet es, wenn man ein Dokument mit dem Zusatz "Zur Kenntnis genommen" unterschreibt?

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Das Unterschreiben von Dokumenten ist im Berufsleben und im privaten Bereich an der Tagesordnung – oft begleitet von der Formulierung "Zur Kenntnis genommen". Dieser Ausdruck hat seine eigene Gewichtung und Bedeutung. Personen die welche solchen Zusatz lesen oder verwenden sollten wissen was er tatsächlich besagt.

Das bedeutet: Man hat den Inhalt des Dokuments registriert. Wer "Zur Kenntnis genommen" unterschreibt, bestätigt lediglich das Lesen und Verstehen deses. Allerdings ist damit keinesfalls eine Zustimmung zum Inhalt verbunden. Dies ist fundamental besonders in einer Zeit in der Verträge oder Formulare häufig vorgelegt werden, ohne dass alle Punkte im Detail besprochen werden.

Im Klar– dieser Zusatz verpflichtet nicht. Einige denken – dass eine Unterschrift automatisch Zustimmung signalisiert. Falsch. Diese Missverständnisse sind häufig in der Geschäftswelt. Der Firmensitz ist wichtig freilich was schreiben die praktischen Erfahrungen? Wer solche Dokumente benötigt sollte ebendies hinschauen. Der Zusatz zeigt weiterhin eine Wahrnehmung als eine Zustimmung.

Aktuelle Daten bestätigen: Dass viele juristische Auseinandersetzungen aus Missverständnissen resultieren. Oft wird fälschlicherweise angenommen, dass die Unterschrift die vollständige Zustimmung darstellt. Ein Beispiel: Arbeitet eine Person für ein Unternehmen und unterschreibt ein Dokument mit diesem Zusatz, so sagt das nichts über die Zustimmung zu den Bedingungen aus.

Es ist unerlässlich: Die Personen die solche Formulierungen verwenden, darauf achten – sie verstehen müssen was das bedeutet. Vor allem in rechtlichen Auseinandersetzungen könnte dies entscheidend sein. Eine gar nicht zu unterschätzende Rolle spielen hier gut informierte Anwälte oder Berater. Sie klären rechtliche Fragen und die Tragweite solcher sittlichen Gesten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass "Zur Kenntnis genommen" ein eher defensiver Ausdruck ist. Leser eines solchen Satzes sollten sich stets darüber im Klaren sein was ihre Unterschrift wirklich bedeutet. Dokumente mit diesem Zusatz sind also kein Freifahrtschein zur Zustimmung. Deshalb ist es ratsam – im Zweifelsfall immer Rücksprache zu halten, anstatt blind zu unterschreiben.






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