Einschreiben in NC-freiem Studiengang und gleichzeitige Bewerbung für NC-Studiengang
Wie können Interessierte die Vorteile von NC-freien und NC-beschränkten Studiengängen geschickt kombinieren?
Studieninteressierte stehen oft vor einer schwierigen Entscheidung. Sollte man sich lieber für einen NC-freien Studiengang bewerben oder auf die Chance eines NC-beschränkten Platzes hoffen? Ja - die beiden Optionen sind vereinbar! Es ist durchaus möglich, sich in einen NC-freien Studiengang einzuschreiben und gleichzeitig eine Bewerbung für einen NC-beschränkten Studiengang abzugeben. Die Bedingung hierbei ist enkel: Man darf nicht doppelt immatrikuliert sein. Dabei stellen Lehramtsfächer eine Ausnahme dar. Diese sind allerdings in diesem Kontext nicht von Belang.
Einfache Lösungen gibt es ebenfalls hier. Wenn man sich für einen zulassungsfreien Studiengang entscheidet ´ steht es einem frei ` die Immatrikulation bis zur letzten rechtlichen Möglichkeit hinauszuzögern. Dies erlaubt es, sich genau für den gewünschten NC-Studiengang zu bewerben. Ein cleverer Schachzug. So kann man Zeit und gegebenenfalls auch Kosten sparen. Es ist nachvollziehbar – dass viele Studieninteressierte diese Option berücksichtigen.
Erhält man nun einen Ablehnungsbescheid für den zulassungsbeschränkten Studiengang und bleibt auch in den ersten zwei Nachrückverfahren erfolglos, dann folgt der nächste Schritt. Man muss sich in der Regel in dem zulassungsfreien Studiengang immatrikulieren. Das Studium dort beginnt dann sofort. Aber es gibt auch hier einen Silberstreif am Horizont. Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass später noch ein Platz im Wunschstudium frei wird – auch wenn man bereits im Ersatzstudium immatrikuliert ist.
In solch einem Fall gibt es jedoch eine wichtige Fragestellung: Wie schnell kann man aus dem aktuellen Studium aussteigen? Das kann eine Herausforderung darstellen. Es ist zwar unwahrscheinlich jedoch dennoch möglich! Eine Kontaktaufnahme mit den Studienberatungsstellen beider Hochschulen kann wertvolle Informationen liefern. Dort erhält man konkrete Hinweise zu den nächsten Schritten. Der Austausch mit den Beratern ist essenziell.
Sollte man tatsächlich eine Zulassung für den zulassungsbeschränkten Studiengang erhalten, sind weitere Maßnahmen notwendig. In diesem Fall steht die Rücknahme der Immatrikulation im zulassungsfreien Studiengang an. Glücklicherweise stellt dies meist kein Problem dar besonders wenn das Semester noch nicht begonnen hat. Es bleibt jedoch empfehlenswert – sich im Vorfeld über die genauen Abläufe und Fristen zu informieren.
Zusammengefasst Studierende können durch kluge Planung das Beste aus beiden Welten herausholen. Wer sich auf die Optionen einlässt, kann die häufige Unsicherheit im Bewerbungsprozess durch eine strategische Herangehensweise überwinden. Nutzen Sie die Möglichkeiten die Ihnen das deutsche Studiensystem bietet!
Einfache Lösungen gibt es ebenfalls hier. Wenn man sich für einen zulassungsfreien Studiengang entscheidet ´ steht es einem frei ` die Immatrikulation bis zur letzten rechtlichen Möglichkeit hinauszuzögern. Dies erlaubt es, sich genau für den gewünschten NC-Studiengang zu bewerben. Ein cleverer Schachzug. So kann man Zeit und gegebenenfalls auch Kosten sparen. Es ist nachvollziehbar – dass viele Studieninteressierte diese Option berücksichtigen.
Erhält man nun einen Ablehnungsbescheid für den zulassungsbeschränkten Studiengang und bleibt auch in den ersten zwei Nachrückverfahren erfolglos, dann folgt der nächste Schritt. Man muss sich in der Regel in dem zulassungsfreien Studiengang immatrikulieren. Das Studium dort beginnt dann sofort. Aber es gibt auch hier einen Silberstreif am Horizont. Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass später noch ein Platz im Wunschstudium frei wird – auch wenn man bereits im Ersatzstudium immatrikuliert ist.
In solch einem Fall gibt es jedoch eine wichtige Fragestellung: Wie schnell kann man aus dem aktuellen Studium aussteigen? Das kann eine Herausforderung darstellen. Es ist zwar unwahrscheinlich jedoch dennoch möglich! Eine Kontaktaufnahme mit den Studienberatungsstellen beider Hochschulen kann wertvolle Informationen liefern. Dort erhält man konkrete Hinweise zu den nächsten Schritten. Der Austausch mit den Beratern ist essenziell.
Sollte man tatsächlich eine Zulassung für den zulassungsbeschränkten Studiengang erhalten, sind weitere Maßnahmen notwendig. In diesem Fall steht die Rücknahme der Immatrikulation im zulassungsfreien Studiengang an. Glücklicherweise stellt dies meist kein Problem dar besonders wenn das Semester noch nicht begonnen hat. Es bleibt jedoch empfehlenswert – sich im Vorfeld über die genauen Abläufe und Fristen zu informieren.
Zusammengefasst Studierende können durch kluge Planung das Beste aus beiden Welten herausholen. Wer sich auf die Optionen einlässt, kann die häufige Unsicherheit im Bewerbungsprozess durch eine strategische Herangehensweise überwinden. Nutzen Sie die Möglichkeiten die Ihnen das deutsche Studiensystem bietet!