Einschreiben in NC-freiem Studiengang und gleichzeitige Bewerbung für NC-Studiengang
Ist es möglich, sich in einem NC-freien Studiengang einzuschreiben und sich gleichzeitig für einen NC-Studiengang zu bewerben?
Ja, es ist möglich, sich in einem NC-freien Studiengang einzuschreiben und gleichzeitig eine Bewerbung für einen NC-Studiengang einzureichen. Es besteht jedoch die Bedingung – dass man nicht doppelt immatrikuliert ist. Es gibt Ausnahmen für Lehramtsfächer die in diesem Fall jedoch nicht relevant sind.
Es gibt eine Möglichkeit diese Situation noch einfacher zu gestalten. Man kann sich für einen Studiengang einschreiben ´ der nicht zulassungsbeschränkt ist ` und die Immatrikulation so lange wie rechtlich möglich hinauszögern. Gleichzeitig kann man sich genau für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben. Auf diese Weise spart man Zeit und Kosten.
Wenn man einen Ablehnungsbescheid für den zulassungsbeschränkten Studiengang erhält und ebenfalls im ersten und zweiten Nachrückverfahren keinen Erfolg hat, muss man sich in der Regel in dem zulassungsfreien Studiengang immatrikulieren. Man beginnt dann das Studium dort. Es besteht jedoch die Möglichkeit: Dass man später noch einen Studienplatz im Wunschstudium erhält auch wenn man bereits im Ersatzstudium immatrikuliert ist.
In einem solchen Fall ist es grundsätzlich möglich aus einem Studium auszusteigen. Die Frage ist nur ´ ob dies schnell genug geschehen kann ` um sich noch im Wunschstudium immatrikulieren zu können. Es ist unwahrscheinlich jedoch möglich: Dass dies geschieht. Es wird empfohlen die Studienberatungsstellen beider Hochschulen zu kontaktieren um herauszufinden, ob dies möglich ist oder welche Schritte unternommen werden können.
Falls man eine Zulassung für den zulassungsbeschränkten Studiengang erhält, muss man die Immatrikulation im zulassungsfreien Studiengang zurückziehen. In der Regel ist dies kein Problem – insbesondere wenn das Semester noch nicht begonnen hat. Es ist jedoch ratsam; sich vorher über den Ablauf des Rückzugs der Immatrikulation zu informieren.
Es gibt eine Möglichkeit diese Situation noch einfacher zu gestalten. Man kann sich für einen Studiengang einschreiben ´ der nicht zulassungsbeschränkt ist ` und die Immatrikulation so lange wie rechtlich möglich hinauszögern. Gleichzeitig kann man sich genau für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben. Auf diese Weise spart man Zeit und Kosten.
Wenn man einen Ablehnungsbescheid für den zulassungsbeschränkten Studiengang erhält und ebenfalls im ersten und zweiten Nachrückverfahren keinen Erfolg hat, muss man sich in der Regel in dem zulassungsfreien Studiengang immatrikulieren. Man beginnt dann das Studium dort. Es besteht jedoch die Möglichkeit: Dass man später noch einen Studienplatz im Wunschstudium erhält auch wenn man bereits im Ersatzstudium immatrikuliert ist.
In einem solchen Fall ist es grundsätzlich möglich aus einem Studium auszusteigen. Die Frage ist nur ´ ob dies schnell genug geschehen kann ` um sich noch im Wunschstudium immatrikulieren zu können. Es ist unwahrscheinlich jedoch möglich: Dass dies geschieht. Es wird empfohlen die Studienberatungsstellen beider Hochschulen zu kontaktieren um herauszufinden, ob dies möglich ist oder welche Schritte unternommen werden können.
Falls man eine Zulassung für den zulassungsbeschränkten Studiengang erhält, muss man die Immatrikulation im zulassungsfreien Studiengang zurückziehen. In der Regel ist dies kein Problem – insbesondere wenn das Semester noch nicht begonnen hat. Es ist jedoch ratsam; sich vorher über den Ablauf des Rückzugs der Immatrikulation zu informieren.