FSJ und Taschengeld – Was du über Abzüge vom Arbeitsamt wissen musst
Welche Auswirkungen hat das Taschengeld beim FSJ auf die ALG-II-Leistungen für deine Familie?
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) gewinnt zunehmend an Bedeutung. Immer weiterhin junge Menschen entscheiden sich diese Zeit für persönliche Entwicklung und soziale Engagement zu nutzen, insbesondere im Erzbistum Köln. Der Verdienst, das sogenannte „Taschengeld“, beträgt 398 Euro. Fraglich bleibt – ob das Arbeitsamt von diesem Betrag etwas abzieht. Auf den ersten Blick könnte man annehmen: Dass es keine Abzüge gibt. Schaut man jedoch genauer hin – wird die Thematik komplex.
Sollten deine Eltern ALG II beziehen wird das Taschengeld durchaus relevant. Es gibt einen Freibetrag von 200 💶 der unantastbar bleibt. Das bedeutet – dass von deinem Taschengeld 200 Euro nicht angerechnet werden. Folglich verbleiben 198 Euro; die als anrechenbares Einkommen gelten. In Kombination mit dem Kindergeld von 184 Euro kommt damit ein anrechenbares Einkommen von 382 Euro zustande.
Für junge Erwachsene unter 18 Jahren liegt der Regelbedarf bei 289 Euro. Ab 18 Jahren erhöht sich dieser auf 306 Euro. Das klingt zunächst nach viel allerdings der Regelsatz umfasst nicht alle anfallenden Kosten. Auch Anteil der Kosten für Unterkunft und Heizung sind zu beachten. Diese Kosten sind nicht unerheblich. Sie werden in der Regel durch die Anzahl der Haushaltsmitglieder geteilt. Deshalb kann sich der Kopfanteil schnell als entscheidender Faktor herausstellen.
So erhältst du ein Verständnis dafür ebenso wie die Gesamtsituation aussieht. Ist der Summe aus deinem Regelbedarf und dem Kopfanteil der Miete höher als die 382 Euro anrechenbares Einkommen, dürfen deine Eltern eine Differenz beim Jobcenter beantragen. Dies geschieht – um den Lebensunterhalt zu sichern.
Die Verwirrung um die genauen Bestimmungen und die Abschläge vom Arbeitsamt ist groß. Insbesondere wenn man bedenkt – dass sich gesetzliche Rahmenbedingungen immer wieder ändern. Ein Beispiel aus dem Jahr 2016 zeigt: Dass das Taschengeld damals sogar maximal 372 Euro betragen durfte. Änderungen in den Vorschriften führen oft zu Unsicherheiten. Schließlich ist die Frage nach dem Zusätzlichkeit von Einnahmen und deren Handhabung durch das Arbeitsamt ein feststehendes Thema.
Ein Anruf beim Arbeitsamt ist unumgänglich. Hier erfährst du umgehend wie die Regeln in deinem spezifischen Fall angewendet werden. Oftmals können die Informationen die du in digitalen Foren oder von Dritten erhältst, nicht als sicher gelten. Der persönlichen Beratung durch Fachleute sollte der Vorzug gegeben werden.
Was bleibt ist die Gewissheit – Informationen und persönliche Umstände können die Auszahlung von Leistungen beeinflussen. Ein FSJ bietet viele Möglichkeiten zur Weiterentwicklung. Doch bei Fragen zu Geld und deren Anrechnung muss man klar und präzise nachfragen. So bleibst du frei von Versäumnissen – und das zählt.
Sollten deine Eltern ALG II beziehen wird das Taschengeld durchaus relevant. Es gibt einen Freibetrag von 200 💶 der unantastbar bleibt. Das bedeutet – dass von deinem Taschengeld 200 Euro nicht angerechnet werden. Folglich verbleiben 198 Euro; die als anrechenbares Einkommen gelten. In Kombination mit dem Kindergeld von 184 Euro kommt damit ein anrechenbares Einkommen von 382 Euro zustande.
Für junge Erwachsene unter 18 Jahren liegt der Regelbedarf bei 289 Euro. Ab 18 Jahren erhöht sich dieser auf 306 Euro. Das klingt zunächst nach viel allerdings der Regelsatz umfasst nicht alle anfallenden Kosten. Auch Anteil der Kosten für Unterkunft und Heizung sind zu beachten. Diese Kosten sind nicht unerheblich. Sie werden in der Regel durch die Anzahl der Haushaltsmitglieder geteilt. Deshalb kann sich der Kopfanteil schnell als entscheidender Faktor herausstellen.
So erhältst du ein Verständnis dafür ebenso wie die Gesamtsituation aussieht. Ist der Summe aus deinem Regelbedarf und dem Kopfanteil der Miete höher als die 382 Euro anrechenbares Einkommen, dürfen deine Eltern eine Differenz beim Jobcenter beantragen. Dies geschieht – um den Lebensunterhalt zu sichern.
Die Verwirrung um die genauen Bestimmungen und die Abschläge vom Arbeitsamt ist groß. Insbesondere wenn man bedenkt – dass sich gesetzliche Rahmenbedingungen immer wieder ändern. Ein Beispiel aus dem Jahr 2016 zeigt: Dass das Taschengeld damals sogar maximal 372 Euro betragen durfte. Änderungen in den Vorschriften führen oft zu Unsicherheiten. Schließlich ist die Frage nach dem Zusätzlichkeit von Einnahmen und deren Handhabung durch das Arbeitsamt ein feststehendes Thema.
Ein Anruf beim Arbeitsamt ist unumgänglich. Hier erfährst du umgehend wie die Regeln in deinem spezifischen Fall angewendet werden. Oftmals können die Informationen die du in digitalen Foren oder von Dritten erhältst, nicht als sicher gelten. Der persönlichen Beratung durch Fachleute sollte der Vorzug gegeben werden.
Was bleibt ist die Gewissheit – Informationen und persönliche Umstände können die Auszahlung von Leistungen beeinflussen. Ein FSJ bietet viele Möglichkeiten zur Weiterentwicklung. Doch bei Fragen zu Geld und deren Anrechnung muss man klar und präzise nachfragen. So bleibst du frei von Versäumnissen – und das zählt.