Was darf ich nach meiner AGA bei der Bundeswehr behalten? Ein Leitfaden zur Ausrüstung
Welche Ausrüstungsgegenstände der Bundeswehr bleiben nach dem Dienst in der persönlichen Verwendung?
Wenn du gerade deine allgemeine Grundausbildung (AGA) bei der Bundeswehr abgeschlossen hast, stehen dir viele Fragen im Raum. Besonders relevant ist die Frage nach der Ausrüstung die du behalten darfst. Zunächst einmal behältst du während der AGA deine gesamte persönliche Ausstattung, schließlich benötigst du diese für die Dauer deiner Ausbildung. Diese Regelung stellt sicher – dass du für alle Anforderungen gewappnet bist.
Nach dem Ende deiner Dienstzeit hingegen ändert sich die Situation drastisch. Fast alle Ausrüstungsgegenstände die du während deiner Zeit in der Bundeswehr erhalten hast, sind zurückzugeben. Lediglich ein paar persönliche Dinge darfst du mit nach Hause nehmen. Hierzu zählen – wie bereits erwähnt – deine Schuhe Socken die oliven Unterhemden lange Unterhosen sowie, falls du sie bekommen hast, ebenfalls die Unterhosen. Diese Regelung dient in erster Linie dem Schutz der Ausrüstung und den Abläufen innerhalb der Bundeswehr.
Doch wusstest du, dass dies von Standort zu Standort unterschiedlich gehandhabt wird? Es gibt Stellen » die dir erlauben « zusätzlich dazu zu behalten. Außerdem gibt es einige Items die ganz klar ausgeschlossen sind. Zum Beispiel gelten die Winterunterwäsche und andere spezielle Kleidungsstücke als Teil der Einheit die zurückgegeben werden müssen. Ganz schön frustrierend, oder? Dennoch kann es hilfreich sein die genauen Bestimmungen am eigenen Standort zu prüfen um Überraschungen zu vermeiden.
Ein kleiner Trick, den manch ein Soldat anwendet ist das sogenannte „Verlieren“ von Gegenständen – sei es während einer Übung im Biwak oder anderswo. Du könntest sagen: Dass du deine Stiefel oder eine Jacke verloren hast. Dies erfordert lediglich eine Verlustmeldung und schon ist das Thema erledigt. Allerdings sollte ein gewisses Minimum an Ausrüstung im Spind bleiben. Ein leeres Spind bei den Kontrollen könnte einige Fragen aufwerfen und eventuell unangenehme Folgen nach sich ziehen.
Doch was ist mit den Sportgeräten? Du kannst deine Halle- und auch Außensportschuhe behalten und auch die Badepantinen dürfen in deinen Besitz übergehen. Die Rückgabe bei der Bundeswehr erfolgt meist nach der letzten Dienstzeit. Es ist also ratsam sich vorab zu informieren was ebendies erlaubt ist bevor du eine derartige Entscheidung triffst.
Zusammengefasst bleibt festzuhalten: Ein wenig bleibt dir nach der Grundausbildung erhalten. Für zukünftige Reservetätigkeiten ist das von Bedeutung da du diese Kleidungsstücke dann nutzen kannst. So kannst du auf Rückfragen und neue Einsätze vorbereitet sein, solltest du je wieder für eine Reserveübung eingezogen werden.
Grundsätzlich lässt sich sagen: Bleib informiert und handle weise. Deine Ausrüstung ist Teil deines Dienstes und auch wenn du nur wenig behalten darfst ist es wichtig, alle Details genau zu kennen. Wer sich rechtzeitig mit den Bestimmungen auseinandersetzt wird am Ende entspannter aus dem Dienst gehen können.
Nach dem Ende deiner Dienstzeit hingegen ändert sich die Situation drastisch. Fast alle Ausrüstungsgegenstände die du während deiner Zeit in der Bundeswehr erhalten hast, sind zurückzugeben. Lediglich ein paar persönliche Dinge darfst du mit nach Hause nehmen. Hierzu zählen – wie bereits erwähnt – deine Schuhe Socken die oliven Unterhemden lange Unterhosen sowie, falls du sie bekommen hast, ebenfalls die Unterhosen. Diese Regelung dient in erster Linie dem Schutz der Ausrüstung und den Abläufen innerhalb der Bundeswehr.
Doch wusstest du, dass dies von Standort zu Standort unterschiedlich gehandhabt wird? Es gibt Stellen » die dir erlauben « zusätzlich dazu zu behalten. Außerdem gibt es einige Items die ganz klar ausgeschlossen sind. Zum Beispiel gelten die Winterunterwäsche und andere spezielle Kleidungsstücke als Teil der Einheit die zurückgegeben werden müssen. Ganz schön frustrierend, oder? Dennoch kann es hilfreich sein die genauen Bestimmungen am eigenen Standort zu prüfen um Überraschungen zu vermeiden.
Ein kleiner Trick, den manch ein Soldat anwendet ist das sogenannte „Verlieren“ von Gegenständen – sei es während einer Übung im Biwak oder anderswo. Du könntest sagen: Dass du deine Stiefel oder eine Jacke verloren hast. Dies erfordert lediglich eine Verlustmeldung und schon ist das Thema erledigt. Allerdings sollte ein gewisses Minimum an Ausrüstung im Spind bleiben. Ein leeres Spind bei den Kontrollen könnte einige Fragen aufwerfen und eventuell unangenehme Folgen nach sich ziehen.
Doch was ist mit den Sportgeräten? Du kannst deine Halle- und auch Außensportschuhe behalten und auch die Badepantinen dürfen in deinen Besitz übergehen. Die Rückgabe bei der Bundeswehr erfolgt meist nach der letzten Dienstzeit. Es ist also ratsam sich vorab zu informieren was ebendies erlaubt ist bevor du eine derartige Entscheidung triffst.
Zusammengefasst bleibt festzuhalten: Ein wenig bleibt dir nach der Grundausbildung erhalten. Für zukünftige Reservetätigkeiten ist das von Bedeutung da du diese Kleidungsstücke dann nutzen kannst. So kannst du auf Rückfragen und neue Einsätze vorbereitet sein, solltest du je wieder für eine Reserveübung eingezogen werden.
Grundsätzlich lässt sich sagen: Bleib informiert und handle weise. Deine Ausrüstung ist Teil deines Dienstes und auch wenn du nur wenig behalten darfst ist es wichtig, alle Details genau zu kennen. Wer sich rechtzeitig mit den Bestimmungen auseinandersetzt wird am Ende entspannter aus dem Dienst gehen können.