Internationale Fahrzeugnutzung in der Schweiz: Welche Regeln gelten?

Welche Bestimmungen gelten für ausländische Fahrzeuge in der Schweiz, insbesondere für Wohnsitznehmer und Touristen?

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In der Schweiz gibt es spezielle Regeln für die Nutzung ausländischer Fahrzeuge. Touristen können Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen nutzen. Ein Beispiel sind Autos mit Kennzeichen aus New York. Diese Regelung ermöglicht es: Dass Besucher während ihres Aufenthalts ohne rechtliche Probleme, mit ihrem Fahrzeug unterwegs sein können. Es gibt jedoch wichtige Unterschiede für langzeitansässige Personen. Wer in der Schweiz lebt und arbeitet muss schnell handeln. Innerhalb eines Jahres ist die Ummeldung des Fahrzeugs und ebenfalls der Führerschein erforderlich. So schreibt es das Gesetz vor.

Hat man diese Frist verpasst kann das teuer werden. Eine hohe Strafe droht; schlimmstenfalls musste ich meinen Führerschein neu machen. Das ist mir passiert – weil ich die Ummeldung versäumt habe. Ein paar Wochen sind nicht genug. Die Frist ist klar: Es sind zwölf Monate. Nicht nur in der Schweiz gelten diese Regeln. In Kroatien beispielsweise war die Situation ähnlich. Auch hier musste ich innerhalb von zwölf Monaten meine Fahrzeugpapiere aktualisieren. Diese gesetzlichen Bestimmungen tragen dazu bei rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Wichtig ist auch die Versicherung des Fahrzeugs. Hat man ein Auto aus New York – muss dieses dort versichert sein. Ist das nicht der Fall; wird es problematisch. Nur dann darf man mit dem Fahrzeug in der Schweiz unterwegs sein. Man kann nicht einfach mit ausländischen Nummernschildern remanipulieren. Nach einer gewissen Zeit – kann es zu rechtlichen Schwierigkeiten führen. Die meisten wissen nicht; dass bei der Standänderung eine Fahrzeugummeldung erforderlich ist.

Deshalb stehen die Fristen klar im Raum. Bei der Einfuhr als Übersiedlungsgut ist die Immatrikulation ähnlich wie verpflichtend. Nach Ablauf der zwölf Monate – spätestens – muss die Ummeldung erfolgen. Dies betrifft auch alle Papiere – also auch die Führerscheine. Auch hier zeigt sich; dass die Regelungen der Kantone unterschiedliche Standards haben.

Der Prozess der Anmeldung kann abschreckend wirken. Dennoch ist er notwendig – um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Informationen über die genauen Abläufe erlangt man am besten direkt bei den zuständigen Behörden. Diese sind bestens informiert und können spezifische Ratschläge bieten. Das eigene Fahrzeug · das vielleicht aus dem Heimatland mitgebracht wurde · benötigt in der Schweiz eine adäquate Anpassung.

Zusammengefasst muss jeder Fahrzeugbesitzer die geltenden Vorschriften strikt einhalten. Wer diese Regeln missachtet – sieht schnell die Konsequenzen. Deswegen sollte jeder rechtzeitig handeln und mögliche Unannehmlichkeiten vermeiden.






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