Eine rechtliche Einordnung
In Deutschland gilt: Asbest ist in der Bauwirtschaft seit 1993 verboten. Besteht bei Mietwohnungen tatsächlich eine potenzielle Gefährdung, dann sind die Vermieter verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen. Mieter haben das Recht auf eine sichere Wohnumgebung. Wenn ein Vermieter aber eigensinnig bleibt und keine Schritte unternimmt ebenfalls wenn Asbest nachweislich vorhanden ist, wird die rechtliche Lage komplex.
Ein Mieter kann in einem solchen Fall über das Gesundheitsamt oder ähnliche Instanzen den Druck erhöhen. Der Beitrag auf dem Nachrichtenportal redet sogar von schlechten Presse – eine durchaus richtige Einschätzung. Ein drohender Imageschaden kann oft Wunder wirken. Dies gilt vor allem – wenn der Vermieter sein Verhalten überdenkt.
Gesundheitsrisiken minimieren
Mit der Zeit sind zwar unterschiedliche Ergebnisse hervorgegangen. Verschiedene Experten betonen die Gefahrlosigkeit solange keine mechanische Bearbeitung stattfindet. Dennoch bleibt die psychische Komponente nicht unerwähnt. Ein Kollege wollte belegen – dass kein Asbest vorhanden sei. Ein Schlüsselabrieb erzeugt Unsicherheiten. Hier scheiden sich die Geister und auch die Nerven der Mieter. Ein gesunder Menschenverstand verlangt: In solchen Fällen sollte unbedingt professionelle Hilfe hinzugezogen werden.
Die emotionale Belastung
Ein neuronales Unbehagen über die potentielle Gesundheitsgefährdung entsteht spätestens dann, wenn kleine Kinder im Spiel sind. Die Mieterin fühlt sich schlichtweg betrogen. Was, wenn ihre Fensterbank kaputt geht? Ein nachvollziehbares Gefühl. Das Gefühl, nicht selbst entscheiden zu dürfen wo man wohnt und unter welchen Bedingungen, sollte in einem demokratischen Land nicht vorhanden sein.
Fazit
Es mag übertrieben erscheinen freilich unterstreicht der Ursprung der Entscheidung die Wohnung möglicherweise zu verlassen, ein tiefes Unbehagen. Mieter sind nicht nur Schutzobjekte – allerdings haben auch ein Recht auf Information. Ja · der Umgang mit Asbest kann als banal angesehen werden · solange es nicht bearbeitet wird. Doch die Tatsache ´ dass solche Materialien versteckt sind ` stellt eine latente Bedrohung dar.
Die Vorschläge die Situation mit Gewebeklebeband zu optimieren oder die Wohnung einfach zu lüften, sind pragmatisch jedoch viele werden sich nicht damit abfinden wollen. Am Ende bleibt die Frage nach den Pflichten und Rechten des Vermieters unbeantwortet. Als Mieter bleibt einem oft nichts anderes übrig wie zu handeln. Schreitet der Vermieter nicht ein – bleibt nur der Weg der rechtlichen Klärung. In einem deutschen Wohnungsmarkt ´ der so gespannt ist wie nie zuvor ` suchen Mieter nach Sicherheit und Transparenz.