Abmeldung vom katholischen Religionsunterricht – Welche Möglichkeiten gibt es?

Welche rechtlichen Grundlagen erlauben die Abmeldung vom katholischen Religionsunterricht in Deutschland und Österreich?

Uhr
Der katholische Religionsunterricht ist für viele Schüler ein fester Bestandteil ihrer Schulausbildung. Doch was passiert, wenn man diesen Unterricht nicht weiterhin besuchen möchte? Eine gängige Frage führt dazu ob eine Begründung für die Abmeldung notwendig ist. Die Antwort auf diese Frage ist zwischen den einzelnen Bundesländern und Ländern unterschiedlich.

In Deutschland ist die Religionsfreiheit im Grundgesetz verankert – ein fundamentales Recht. Ab einem Alter von 12 Jahren kann eine Schülerin oder ein Schüler in den meisten Bundesländern ohne Begründung vom Religionsunterricht abgemeldet werden. Insbesondere ab dem Alter von 14 Jahren gilt man in vielen Bundesländern als religionsmündig. Dies bedeutet ´ dass man selbstständig entscheiden kann ` ob man zum Religionsunterricht gehen möchte oder nicht.

An dieser Stelle stellt sich die Frage, ob eine Schülerin oder ein Schüler sich tatsächlich rechtfertigen muss, wenn eine Abmeldung vom Unterricht ansteht. Ganz klar – nein! Es ist nicht notwendig, eine „richtige Story“ dafür zu haben. Ein einfaches „aus Gewissensgründen“ reicht bereits aus – so berichten viele die diesen Schritt gewagt haben. Es spielt keine Rolle – ob der Grund der Ablehnung fundamentale Zweifel an der Religion sind oder einfach das eigene Interesse daran fehlt.

In Österreich sind die Regelungen ähnlich. Hier ist es sogar noch unkomplizierter. Ab 14 Jahren kann man den Religionsunterricht ohne Angabe von Gründen abwählen. Manche fühlen sich hierbei herausgefordert trotzdem eine Erklärung abzugeben. Selbst in Diskussionen mit Lehrern wird oftmals darauf hingewiesen,, dass die Religionsfreiheit nicht nur das Recht auf eine Religion umfasst allerdings ebenfalls das Recht sich von einer Religion zu distanzieren. In diesem Konkönnte man die eigene Sichtweise vertreten. „Religion ist für mich irrelevant“ oder „ich glaube nicht daran“ sind mögliche Ansichten welche zur Begründung dienen. Aber, sie sind nicht notwendig.

Es gibt einen wichtigen Punkt auf den man achten sollte. Der Status als Mitglied einer Kirche spielt eine Rolle. Wer in einer Kirche ist ´ kann Schwierigkeiten haben ` vom Unterricht freigestellt zu werden. Es könnte als widersprüchlich angesehen werden » die Teilnahme am Religionsunterricht abzulehnen « während man gleichzeitig Mitglied einer Glaubensgemeinschaft bleibt.

Zusammengefasst ist die Abmeldung vom katholischen Religionsunterricht in Deutschland und Österreich ein rechtlich abgesicherter Prozess der keinerlei Begründung bedarf, solange die Rechtmäßigkeit der Religion und die Mündigkeit im Alter berücksichtigt werden. Vielen Schülenden ist das möglicherweise unbekannt. Manchmal bleibt die Empfehlung – sich im Vorfeld genügend zu informieren. Essenziell bleibt seine Rechte zu kennen – auch für die eigene Entscheidungsfindung.

Im Lichte der aktuellen gesellschaftlichen Diskussion über Religion und deren Rolle in der Bildung könnte dies auch bedeuten, dass sich Schüler und Schülerinnen viel stärker mit ihrer persönlichen Identität auseinandersetzen. Daher könnte der Entschluss, den Religionsunterricht abzulehnen, auch Impulse für eine tiefere Reflexion über den eigenen Glauben und die eigene Werte geben – auch und gerade über die Schulzeit hinaus.






Anzeige