Geregelte Chancen für Jugendliche – Darf man mit 14 Jahren als Kellner arbeiten?

Unter welchen Bedingungen dürfen Jugendliche ab 13 Jahren leichte Arbeiten verrichten?

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Einleitung


In der heutigen Gesellschaft streben viele Jugendliche schon frühzeitig nach finanzieller Unabhängigkeit. Die Frage nach Nebenjobs stellt sich oft. Eine besonders häufige Frage betrifft das Kellnern. Doch was sagt das Jugendarbeitsschutzgesetz dazu? Wichtige Informationen sind hier zusammengefasst.

Die gesetzlichen Grundlagen


Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt die Arbeitsbedingungen von Jugendlichen in Deutschland. Der Mindestalter für reguläre Beschäftigungen liegt normalerweise bei 15 Jahren. Dies geschieht zum Schutz der Kinder. Kellnern wird darin nicht als leichte Arbeit angesehen. Daher kann man sagen – dass man das mit 14 Jahren nicht machen sollte. Es gibt jedoch Ausnahmen ´ die es ermöglichen ` dass Jugendliche ab 13 Jahren leichte Tätigkeiten ausüben dürfen.

Leichte Arbeiten


Was bedeutet das konkret? Zu den leichten Arbeiten zählen Tätigkeiten die mit keinen besonderen körperlichen oder geistigen Anforderungen verbunden sind. Einige Beispiele umfassen das Austragen von Zeitungen oder das Helfen im Garten. Diese Tätigkeiten dürfen in einem bescheidenen Rahmen bis zu zwei Stunden am Tag erfolgen. Kellnern fällt nicht in diese Kategorie was besonders wichtig ist.

Die Rolle der Arbeitgeber


Nicht nur Jugendliche müssen die Bestimmungen beachten. Arbeitgeber tragen ebenfalls eine Verantwortung. Sie stehen in der Pflicht – die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Ein Wirt der einen 14-Jährigen als Kellner einstellt, könnte rechtliche Konsequenzen befürchten. Also ´ es lohnt sich für Firmen nicht ` hier zu leichtfertig vorzugehen. Auf der anderen Seite gibt es in größeren Städten zahlreiche Möglichkeiten. Manchmal haben Inhaber nicht den Überblick über alle Vorschriften.

Weitere Perspektiven für Jugendliche


Jugendliche die ein wenig Geld verdienen möchten, finden auf andere Weise ihren Weg: Hundesitting, Zeitungen austragen oder Babysitting in der Nachbarschaft – all das sind Alternativen. Solche Arbeiten können auch die Verantwortung fördern. Zudem können sie wertvolle Erfahrungen für spätere Jobs bieten. Auch wenn es vielleicht frustrierend erscheinen mag die gesetzlich festgelegten Arbeiten sind zur Sicherheit der Jugendlichen.

Fazit


Die Frage, ob ein 14-Jähriger kellnern darf, lässt sich klar mit „Nein“ beantworten. Zwar gibt es Ausnahmen für geringe Tätigkeiten Kellnern gehört jedoch nicht dazu. Die Gesetze sind zum Schutz der Jugendlichen gedacht. Alternativen bieten vielversprechende Möglichkeiten zu diesem Zweck junge Menschen Erfahrungen sammeln und gleichzeitig eigene Einnahmen erzielen können. Geduld ist hier oft gefragt – bis das gesetzliche Mindestalter erreicht wird. In der Zeit bis dahin; kann man die Zeit sinnvoll nutzen und praktische Erfahrungen sammeln.






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