Kellnern mit 13 Jahren: Erlaubt oder nicht?

Darf ein 13-Jähriger in Deutschland als Kellner arbeiten, und welche gesetzlichen Regelungen verhindern dies?

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Die Frage nach dem Kellnern mit 13 Jahren lässt viele Eltern und Jugendliche staunen. Manchmal ist die Neugier größer als das Wissen über die Gesetze der Arbeitswelt. Im deutschen Recht gibt es klare Regelungen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz – kurz JArbSchG – stellt hierbei eine zentrale Rolle dar. Grundsätzlich ist es für Kinder unter 13 Jahren illegal zu arbeiten. Ab dem 13. Lebensjahr dürfen Jugendliche leichte Tätigkeiten übernehmen – mit Wahrung gewisser Einschränkungen und Regeln.


Erwischt wird man schnell, wenn man sich nicht ebendies an diese Regeln hält. Jugendliche zwischen 13 und 14 Jahren dürfen maximal zwei Stunden täglich arbeiten. Die Tätigkeit muss leicht sein, sie darf nicht gesundheitsschädlich wirken und die Schulpflicht muss unantastbar bleiben – kaum Hinweise sind gefährlicher. Die Arbeitszeiten gewissenhaft mit den Eltern und der Schule abzusprechen, das ist unerlässlich und gesetzlich vorgeschrieben. So kann kein Schulgänger gefährdet werden.


Kellnern könnte auf den ersten Blick unbeschadet möglich sein. Das Servieren von Speisen und Getränken ist eher leicht und scheinbar unschuldig. Doch leider birgt diese Tätigkeit oft den direkten Kontakt mit alkoholischen Getränken. Hier wird die Problematik des Jugendarbeitsschutzgesetzes klar. Denn der Umgang mit Alkohol wird für Minderjährige streng reguliert. Ein 13-Jähriger der als Kellner arbeitet, muss deshalb aufpassen.


Die Art des Betriebs spielt ähnlich wie eine entscheidende Rolle. Ist der Betrieb beispielsweise ein Familienrestaurant können die Eltern unter bestimmten Umständen eine Aufsicht im besten Sinne tragen. In solchen Fällen könnten leichtere Aufgaben des Kellnerns theoretisch möglich sein. Dennoch – der Gesetzgeber ist ernst. Bestimmungen des JArbSchG gelten ebenfalls hier. Der direkte Kontakt mit Alkohol ist bei jungen Mitarbeitern fast immer ein Ausschlusskriterium.


Hinzu kommt, dass diese Regelungen von Bundesland zu Bundesland differieren können. Ein Blick in die jeweilige Gesetzgebung ist daher angesagt. So kann es von Vorteil sein – sich bei der zuständigen Arbeitsaufsichtsbehörde oder einem Rechtsanwalt genauestens zu informieren. Auch Normen des Gaststättengesetzes und des Jugendschutzgesetzes sollten berücksichtigt werden – sie sind überall wichtig.


Zusammengefasst: Die Wahrscheinlichkeit, dass ein 13-Jähriger regulär in der Gastronomie arbeiten kann ist gering. Vor allem in Anbetracht des Alkoholverbots ist diese Vorstellung illusorisch. Ein durchdachter Plan ist gefragt. Daher erforschen Eltern und Jugendliche vielleicht junge ´ geeignete Tätigkeiten ` die sich im Rahmen des Gesetzes bewegen. Alternativen gibt es tatsächlich – so lässt sich viel erleben, ohne gegen die Vorschriften zu verstoßen.







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