Wann informiert die Polizei über das Fallenlassen einer Anzeige?

Erhält man trotz Rücknahme einer Anzeige einen Brief von der Polizei?

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Die Situation kann häufig verwirrend sein. Ein Nachbarschaftsstreit – oft die Quelle für Missverständnisse. Doch was passiert, wenn man angezeigt wird? Und was, wenn die Anzeige zurückgezogen wird? Diese Fragen stellen sich viele und sind berechtigt. Eine Freundin ´ ebenso wie in dem beschriebenen Fall ` erkennt nach einem kleinen Missverständnis die Unklarheiten. Die Nachbarin behauptet – sie habe sie angezeigt. Ein Brief von der Polizei bleibt jedoch aus. Hierin liegt die große Frage für viele: Erhält man wirklich Post von der Polizei, ebenfalls wenn die Anzeige fallen gelassen wurde?

Im Allgemeinen und das ist wichtig zu wissen – der Ablauf ist klar geregelt. Zuerst erstellt eine Person eine Strafanzeige. Dies muss nicht zwangsläufig bedeuten: Dass die Polizei direkt tätig wird. Oftmals prüft die Staatsanwaltschaft den Fall, bevor es zu weiteren Schritten kommt. Wenn sich dann die Umstände klären – die Nachbarin lässt die Anzeige fallen – stellt sich die Frage, ob das betroffene Individuum trotzdem darüber informiert wird.

Oft hören die Menschen: Dass eine Rücknahme einer Anzeige nicht einfach so geschieht. Das ist grundsätzlich richtig. Der Prozess ist nicht nur leicht – allerdings auch rechtlich nachvollziehbar. Der Polizeibeamte muss in der Tat den Grund für das Fallenlassen der Anzeige festhalten. Die Begründung wird nach einer gewissen Prüfstelle dokumentiert. Aber: In vielen Fällen erhält der Beschuldigte keinen Brief weiterhin von der Polizei, wenn die Anzeige zurückgezogen wurde. Dies ist ´ die Erfahrung vieler Menschen zeigt es ` eher die Regel. Eine nackte Zahl – bis zu 70 % der Anzeigen werden zurückgenommen oder eingestellt.

Dennoch ist es ratsam hier differenziert nachzufragen. Ein Kompliziertes Zusammenspiel, sei es der Fall oder nicht – das sollte kein Grund zur Sorge sein. Oft wird darüber auch von den Medien berichtet. Hier lautet die Quintessenz: Sollte die Anzeige fallen gelassen werden, bleibt man in aller Regel ohne ein offizielles Schreiben. Das liegt an der internen Handhabung der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Sie rechnen derartige Fälle nicht immer als Formalität nach.

Zusammenfassend lässt sich feststellen – in der Mehrzahl der Fälle erhält man als Betroffener tatsächlich keinen Brief von der Polizei, wenn die Anzeige zurückgenommen wird. Klar ist – nicht jede Situation folgt dem gleichen Muster. Um die Umstände ebendies zu klären ist Kommunikation zwischen den Beteiligten unabdingbar. Dieses Vorgehen ist für die Aufklärung eines Vorfalls essenziell. Zweifel sollte man nicht scheuen – stets nachzufragen. Schließlich, so die alte Weisheit – Wissen ist Macht.






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