Gehalt und Reisebereitschaft in der In-House Beratung – Was erwartet Arbeitnehmer?
Welche finanziellen Vergünstigungen und Entschädigungen gelten für Mitarbeiter mit über 50 % Reisebereitschaft im Bereich der In-House Beratung?
Insgesamt ist es nicht überraschend, dass die Gehaltsstruktur in Branchen mit hoher Reisebereitschaft oft komplex ist. Eine Bewerbung in der In-House Beratung bedeutet für viele, deutlich weiterhin zu reisen – oftmals über 50 %. Diese Struktur führt zwangsläufig zu Fragen. Wie beispielsweise: Gibt es eine Faustregel für Gehaltserhöhungen in diesen Fällen? Die Antwort ist vielschichtig.
Bereits bei einem ersten 💬 stellt man fest: Dass der angehende Arbeitsplatz mit rund zwei Wochen physischer Präsenz am Hauptstandort und zwei Wochen im Ausland besetzt ist. Dies klingt nach einer enormen Herausforderung. Arbeitgeber sind sich dessen oft bewusst. Der Reiz der internationalen Erfahrungen ist sowie für Arbeitnehmer als ebenfalls für Arbeitgeber hoch.
Gehaltserwartungen von 45․000 bis 55․000 💶 pro Jahr scheinen in diesem Kontext realistisch. Allerdings könnte man meinen – aufgrund der hohen Reiseverpflichtungen – dass ein höheres Gehalt gerechtfertigt wäre. Doch wie sich herausstellt, gibt es außergewöhnliche Regeln. In den meisten Fällen wird das Gehalt nicht direkt angepasst. Die Begründung? Zusätzlich zur Vergütung erhalten die Mitarbeiter meist Reisekostenrückerstattungen, Übernachtungszuschüsse und Verpflegungspauschalen.
Diese Verpflegungskosten – so denkt man – können immerhin 2․000 Euro jährlich ausmachen. Angesichts der höheren Reiseaktivität stellt sich jedoch die Frage: Isoliert betrachtet sind diese Entschädigungen manchmal nicht genügend. Denn der Großteil der Entschädigungen wird nicht als Gehaltserhöhung gewertet, handelt es sich doch um spezifische Vergütungen für die Reisetätigkeit.
Beratungsunternehmen neigen dazu ihre Angestellten für Reisen bereits gut zu bezahlen. Aber ist das genug? Oft haben Berater wenig Einfluss darauf an welchem Standort sie sich gerade befinden. Der soziale Kontakt wird auf ein Mindestmaß reduziert – besonders, wenn die Arbeitswoche nicht in der Heimatregion verbracht wird. In Anbetracht dieser Umstände ist es entscheidend zu klären was der Arbeitgeber wirklich bietet.
Natürlich sind Verpflegungskosten von Land zu Land unterschiedlich; dies kommt hinzu. Oft stellen sie für viele Arbeitnehmer keinen wirklichen Ausgleich der entgangenen Freizeit dar. Daher gilt – aus Sicht von Arbeitnehmern die viel für ihre Firma unterwegs sind: Wie sinnvoll ist es, unter diesen Umständen zu arbeiten, wenn der persönliche Kontakt und die Lebensqualität verloren gehen?
Zusammenfassend lässt sich sagen: Ein einheitliches Gehaltsmodell für Reisen in der Beratung gibt es nicht. Die Entschädigungsstrukturen sind unterschiedlich ausgerichtet. Trotzdem bleibt für viele der Wunsch nach höheren Gehältern bei hoher Reisewilligkeit bestehen. Letztlich sollten Arbeitnehmer ihre Ansprüche klar kommunizieren und sich der Gehaltsstruktur und auch der zusätzlichen Vergütungen bewusst sein, bevor sie eine fundierte Entscheidung treffen.
Bereits bei einem ersten 💬 stellt man fest: Dass der angehende Arbeitsplatz mit rund zwei Wochen physischer Präsenz am Hauptstandort und zwei Wochen im Ausland besetzt ist. Dies klingt nach einer enormen Herausforderung. Arbeitgeber sind sich dessen oft bewusst. Der Reiz der internationalen Erfahrungen ist sowie für Arbeitnehmer als ebenfalls für Arbeitgeber hoch.
Gehaltserwartungen von 45․000 bis 55․000 💶 pro Jahr scheinen in diesem Kontext realistisch. Allerdings könnte man meinen – aufgrund der hohen Reiseverpflichtungen – dass ein höheres Gehalt gerechtfertigt wäre. Doch wie sich herausstellt, gibt es außergewöhnliche Regeln. In den meisten Fällen wird das Gehalt nicht direkt angepasst. Die Begründung? Zusätzlich zur Vergütung erhalten die Mitarbeiter meist Reisekostenrückerstattungen, Übernachtungszuschüsse und Verpflegungspauschalen.
Diese Verpflegungskosten – so denkt man – können immerhin 2․000 Euro jährlich ausmachen. Angesichts der höheren Reiseaktivität stellt sich jedoch die Frage: Isoliert betrachtet sind diese Entschädigungen manchmal nicht genügend. Denn der Großteil der Entschädigungen wird nicht als Gehaltserhöhung gewertet, handelt es sich doch um spezifische Vergütungen für die Reisetätigkeit.
Beratungsunternehmen neigen dazu ihre Angestellten für Reisen bereits gut zu bezahlen. Aber ist das genug? Oft haben Berater wenig Einfluss darauf an welchem Standort sie sich gerade befinden. Der soziale Kontakt wird auf ein Mindestmaß reduziert – besonders, wenn die Arbeitswoche nicht in der Heimatregion verbracht wird. In Anbetracht dieser Umstände ist es entscheidend zu klären was der Arbeitgeber wirklich bietet.
Natürlich sind Verpflegungskosten von Land zu Land unterschiedlich; dies kommt hinzu. Oft stellen sie für viele Arbeitnehmer keinen wirklichen Ausgleich der entgangenen Freizeit dar. Daher gilt – aus Sicht von Arbeitnehmern die viel für ihre Firma unterwegs sind: Wie sinnvoll ist es, unter diesen Umständen zu arbeiten, wenn der persönliche Kontakt und die Lebensqualität verloren gehen?
Zusammenfassend lässt sich sagen: Ein einheitliches Gehaltsmodell für Reisen in der Beratung gibt es nicht. Die Entschädigungsstrukturen sind unterschiedlich ausgerichtet. Trotzdem bleibt für viele der Wunsch nach höheren Gehältern bei hoher Reisewilligkeit bestehen. Letztlich sollten Arbeitnehmer ihre Ansprüche klar kommunizieren und sich der Gehaltsstruktur und auch der zusätzlichen Vergütungen bewusst sein, bevor sie eine fundierte Entscheidung treffen.