Fragestellung: Wie gehe ich mit einem Rückzahlungsanspruch von einer minderjährigen Nachhilfeschülerin um, die häufig abgesagt hat?
Umgang mit Rückzahlungsforderungen im Nachhilfe-Bereich
Es kommt oft vor, dass Nachhilfelehrer und -schüler:innen in konfliktbeladene Situationen geraten. Ein besonders kniffliger Fall zeigt sich hierbei wenn eine Schülerin häufig Nachhilfestunden absagt und in der Folge eine Rückerstattung der bereits gezahlten Stunden fordert. Ich möchte hier einige Überlegungen und rechtliche Aspekte ansprechen und einen unterschiedlichen Blickwinkel auf das Thema einnehmen.
Zunächst einmal ist festzustellen: Dass die Vereinbarung von Nachhilfestunden im Grundsatz auf der Basis eines mündlichen Vertrages besteht. Oftmals wird dabei zu wenig beachtet ´ ebenso wie wichtig es ist ` klare Absprachen zu treffen. In dem geschilderten Beispiel stellte die Nachhilfelehrerin klar, dass nicht rechtzeitig abgesagte Stunden voll berechnet werden würden. Das ist an sich eine verständliche Regelung. Doch wie sieht es nun aus, wenn die andere Partei nicht die erforderliche Zustimmung zu dieser Regelung gegeben hat?
Ein mündlicher Vertrag ist nicht weniger verbindlich. Ein sogenanntes "Ja" muss gegeben worden sein. Das ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) entscheidend. Hätte die Schülerin - besonders als Minderjährige - das Geld selbst verdienen müssen oder beruht es auf dem Taschengeld ihrer Eltern, wäre deren Zustimmung erforderlich. Eine solche Situation könnte rechtliche Probleme mit sich bringen. Im vorliegenden Fall könnte man den Rückzahlungsanspruch also relativieren.
Ein weiterer Aspekt ist die finanzielle Situation der Schülerin. Wenn das Argument der „Geldsorgen” vorgebracht wird ist dies nicht als ein Kündigungsgrund zu verstehen. In solchen Fällen wäre es sinnvoll den Dialog zu suchen. Ein 💬 mit der Schülerin oder gegebenenfalls mit ihren Eltern kann helfen die Sichtweise aller Beteiligten zu erfassen und vielleicht eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Das ist nicht nur von emotionaler Intelligenz zeugen ebenfalls der Nachhilfelehrer muss im Sinne seines eigenen Geschäfts agieren. Der Ruf einer Nachhilfeschule oder eines -lehrers kann leicht unter falschen Umständen leiden. Noch wichtiger ist ´ rechtliche Streitereien zu vermeiden ` die Zeit und Ressourcen kosten können.
Wenn die Schülerin allerdings volljährig ist könnte die Situation etwas anders aussehen. In diesem Fall ist die Lehrerin beziehungsweise der Lehrer im Recht. Hier denkt man eher strategisch. Kein Geld zurückzuzahlen ist die bessere Wahl da die erbrachte Leistung auch tatsächlich erbracht wurde. Der Nachhilfelehrer hat diese Leistung ja nicht freiwillig geleistet und steht dadurch im Recht die Stunden nicht zurückzuzahlen.
An einem gewissen Punkt muss auch die eigene Wertschätzung als Dienstleister oder Dienstleisterin im Vordergrund stehen. Schließlich hat die Lehrerin während der gesamten Zusammenarbeit die Stunden immer nachgeholt und identisch geleistet. Die Verantwortung liegt schlussendlich auch bei der Schülerin die sich nicht rechtzeitig um die Absage der Stunden gekümmert hat.
Abschließend ergibt sich eine Entscheidung die nicht leicht zu treffen ist. Man sollte sich der rechtlichen Grundlagen bewusst sein und eventuell auch juristischen Rat einholen. Ein offener Dialog könnte letztlich zu einer Verständigung führen, ohne dass genauso viel mit in die rechtlichen Untiefen eingetaucht werden muss. In vielen Fällen kann eine einvernehmliche Regelung für alle Beteiligten hilfreich sein um Konflikte zu vermeiden und die Situation zu klären.
Ein Schlusswort sollte deshalb lauten: Klare Regeln, ein offener Dialog und auch eine rechtliche Bewusstheit sind der 🔑 zu einer gesunden Beziehung zwischen Nachhilfelehrer:innen und Schüler:innen.
Es kommt oft vor, dass Nachhilfelehrer und -schüler:innen in konfliktbeladene Situationen geraten. Ein besonders kniffliger Fall zeigt sich hierbei wenn eine Schülerin häufig Nachhilfestunden absagt und in der Folge eine Rückerstattung der bereits gezahlten Stunden fordert. Ich möchte hier einige Überlegungen und rechtliche Aspekte ansprechen und einen unterschiedlichen Blickwinkel auf das Thema einnehmen.
Zunächst einmal ist festzustellen: Dass die Vereinbarung von Nachhilfestunden im Grundsatz auf der Basis eines mündlichen Vertrages besteht. Oftmals wird dabei zu wenig beachtet ´ ebenso wie wichtig es ist ` klare Absprachen zu treffen. In dem geschilderten Beispiel stellte die Nachhilfelehrerin klar, dass nicht rechtzeitig abgesagte Stunden voll berechnet werden würden. Das ist an sich eine verständliche Regelung. Doch wie sieht es nun aus, wenn die andere Partei nicht die erforderliche Zustimmung zu dieser Regelung gegeben hat?
Ein mündlicher Vertrag ist nicht weniger verbindlich. Ein sogenanntes "Ja" muss gegeben worden sein. Das ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) entscheidend. Hätte die Schülerin - besonders als Minderjährige - das Geld selbst verdienen müssen oder beruht es auf dem Taschengeld ihrer Eltern, wäre deren Zustimmung erforderlich. Eine solche Situation könnte rechtliche Probleme mit sich bringen. Im vorliegenden Fall könnte man den Rückzahlungsanspruch also relativieren.
Ein weiterer Aspekt ist die finanzielle Situation der Schülerin. Wenn das Argument der „Geldsorgen” vorgebracht wird ist dies nicht als ein Kündigungsgrund zu verstehen. In solchen Fällen wäre es sinnvoll den Dialog zu suchen. Ein 💬 mit der Schülerin oder gegebenenfalls mit ihren Eltern kann helfen die Sichtweise aller Beteiligten zu erfassen und vielleicht eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Das ist nicht nur von emotionaler Intelligenz zeugen ebenfalls der Nachhilfelehrer muss im Sinne seines eigenen Geschäfts agieren. Der Ruf einer Nachhilfeschule oder eines -lehrers kann leicht unter falschen Umständen leiden. Noch wichtiger ist ´ rechtliche Streitereien zu vermeiden ` die Zeit und Ressourcen kosten können.
Wenn die Schülerin allerdings volljährig ist könnte die Situation etwas anders aussehen. In diesem Fall ist die Lehrerin beziehungsweise der Lehrer im Recht. Hier denkt man eher strategisch. Kein Geld zurückzuzahlen ist die bessere Wahl da die erbrachte Leistung auch tatsächlich erbracht wurde. Der Nachhilfelehrer hat diese Leistung ja nicht freiwillig geleistet und steht dadurch im Recht die Stunden nicht zurückzuzahlen.
An einem gewissen Punkt muss auch die eigene Wertschätzung als Dienstleister oder Dienstleisterin im Vordergrund stehen. Schließlich hat die Lehrerin während der gesamten Zusammenarbeit die Stunden immer nachgeholt und identisch geleistet. Die Verantwortung liegt schlussendlich auch bei der Schülerin die sich nicht rechtzeitig um die Absage der Stunden gekümmert hat.
Abschließend ergibt sich eine Entscheidung die nicht leicht zu treffen ist. Man sollte sich der rechtlichen Grundlagen bewusst sein und eventuell auch juristischen Rat einholen. Ein offener Dialog könnte letztlich zu einer Verständigung führen, ohne dass genauso viel mit in die rechtlichen Untiefen eingetaucht werden muss. In vielen Fällen kann eine einvernehmliche Regelung für alle Beteiligten hilfreich sein um Konflikte zu vermeiden und die Situation zu klären.
Ein Schlusswort sollte deshalb lauten: Klare Regeln, ein offener Dialog und auch eine rechtliche Bewusstheit sind der 🔑 zu einer gesunden Beziehung zwischen Nachhilfelehrer:innen und Schüler:innen.